Nachbesserungen bei der Abwrackprämie
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Nachbesserungen bei der Abwrackprämie
Dann reicht ein rechtsgültiger Kaufvertrag aus, um einen Platz auf der Reservierungsliste zu ergattern. Bisher ist bei der Prämien-Rallye nur dabei, wer die amtliche Zulassung seines neuen Autos nachweisen kann. Um Missbrauch bei den Altwagen vorzubeugen, muss seit 7. März das von der Zulassungsstelle entwertete Original des Fahrzeugbriefs statt der bisher verlangten Kopie dem Antrag beiliegen. Mehr Nachsicht will die BAFA künftig bei fehlerhaften Anträgen üben: Das Amt werde laut einer Sprecherin von sich aus nachfassen, wenn etwas fehlt, der Platz in der Warteschlange der Anträge bleibt erhalten. Um die Arbeit für die BAFA-Mitarbeiter nicht zu erschweren, fordert der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) alle Prämieninteressierten in ihrem eigenen Interesse auf, Anträge sorgfältig auszufüllen und mit kompletten Unterlagen einzureichen.
Viele Anträge seien unvollständig, die Schrift sei nicht lesbar und es fehlten Unterschriften. Dadurch verzögere sich die Bearbeitung der Vorgänge, klagt die BAFA. Die ersten Antragsteller können schon in diesen Tagen mit positiven Bescheiden und Auszahlung der 2500-Euro-Prämie rechnen. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen beim Bundesamt mehr als 230.000 Anträge vor – ein gutes Drittel der theoretisch möglichen 600.000 Gesuche. Über den Anteil der ungültigen Anträge schweigt sich die BAFA aus. Im Übrigen erfüllt die Abwrack- oder Umweltprämie die ihr vorgegebene Rolle als Konjunkturstimulanz auf dem inländischen Automarkt: Die Pkw-Neuzulassungen stiegen in Deutschland im Februar um 21 Prozent auf 278.000 Fahrzeuge! Dies sind laut Herstellerverband VDA die höchsten Absatzzahlen in einem Februar seit zehn Jahren. Der Export der deutschen Hersteller stürzte allerdings in diesem Monat drastisch um 51 Prozent auf 202.000 Einheiten ab. ARCD
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Datum: 12.03.2009 - 18:00 Uhr
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