Rheinische Post: Ermittlung gegen Linke
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Der Bundestag hatte gar keine andere Wahl, als die Immunität der
vier Abgeordneten der Linkspartei aufzuheben, die bei einem
Castor-Transport zum "Schottern" aufgerufen haben sollen. Denn der
Immunitätsschutz für Abgeordnete ist in Deutschland lediglich als
Schutz gedacht, dass keine willkürlichen, politisch motivierten
Strafanzeigen und Ermittlungen gegen die Abgeordneten gewendet werden
können. Von der Justiz werden die Politiker also behandelt wie andere
Bürger auch. Das ist in einer Demokratie ein beruhigender Zustand.
Für die Linksfraktion im Bundestag ist es peinlich, dass sie gegen
die Aufhebung der Immunität ihrer Abgeordneten gestimmt hat.
Normalerweise entscheiden die Fraktionen die Aufhebung ohne
parteipolitische Brille. Die Weigerung zeigt einmal mehr, dass die
Linken nicht bereit sind, demokratische Spielregeln zu akzeptieren.
Wer einen Aufruf zum "Schottern", also zur Beschädigung von
Bahngleisen, unterzeichnet, muss mit Ermittlungen und Strafe rechnen.
Da darf bei normalen Bürgern und Abgeordneten nicht mit zweierlei Maß
gemessen werden.
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Datum: 29.11.2012 - 20:01 Uhr
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