Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz
ID: 781796
Gesetzentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes mit den Stimmen
von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag verabschiedet. Der
Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt den durch die
Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie deutlich verbesserten Schutz von
Versuchstieren. "Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf aber
inzwischen weitaus weniger statt mehr Tierschutz vor", stellt
bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz mit großem Ärger fest. Gleich in
zwei zentralen Punkten der Tierschutznovelle tritt die CDU/CSU/FDP
Koalition der eigenen Ministerin vors Schienbein: Bei der
Ferkelkastration und beim Schenkelbrand.
So bleibt der Schenkelbrand als alternative Kennzeichnung bei
Pferden weiterhin erlaubt, obgleich er durch die obligatorische
elektronische Kennzeichnung nicht mehr gerechtfertigt ist. Das Verbot
der betäubungslosen Ferkelkastration wurde gleich von 2017 auf 2019
verschoben. Besonders widersinnig ist dabei aber, dass der
Gesetzentwurf gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, bei der
Ferkelkastration betäubende Tierarzneimittel (Narkosemittel) schon
jetzt und noch dazu von Laien anwenden zu lassen. "Es ist völlig
unverständlich und überflüssig, weshalb diese Freigabe so vorschnell
erfolgen soll, wenn die Regelung selbst erst ab 2019 greift", meint
Götz. Damit wird der Verzicht auf die blutige Kastration der rund 26
Millionen männlichen Ferkel durch alternative Methoden wie der
Jungebermast in Deutschland faktisch ad acta gelegt.
Hinzu kommt, dass die Durchführung einer sachgerechten Narkose
umfassende Kenntnisse der physiologischen Funktionen erfordert, die
durch den Einsatz der entsprechenden Narkosemittel beeinträchtigt
werden. Die Narkoserisiken können unter Umständen lebensbedrohlich
sein, denn eine Narkose stellt einen komplexen Eingriff in das
zentrale Nervensystem und die physiologischen Abläufe eines Tieres
dar. Wegen der Tierschutzrelevanz war im Tierschutzgesetz bisher auch
der Tierarztvorbehalt bei der Betäubung verankert. Deshalb darf nach
Auffassung des Verbandes die Anwendung entsprechender Mittel
keinesfalls Laien überlassen werden. "Nur wir Tierärzte sind durch
unsere wissenschaftliche Ausbildung in der Lage, die Narkosefähigkeit
eines Tieres und die Narkosetiefe sachverständig zu prüfen", erklärt
der bpt-Präsident. Überdies müssen Narkosemittel besonders strengen
Anwendungsbestimmungen unterliegen, da von ihnen erhebliche
Gesundheitsbeeinträchtigungen und Suchtgefahren für den Mensch
ausgehen. Neben einigen anderen Medikamenten ist Ketamin, das
bekanntermaßen als Designerdroge weit verbreitet und heiß gehandelt
wird, ein bekanntes Beispiel dafür. "Klar ist, dass eine lückenlose
Überwachung des Verbleibs der Narkosemittel nicht möglich ist, weil
die erforderlichen Abgabemengen für die Durchführung der
Ferkelkastration vom Landwirt nicht exakt beziffert werden können",
erläutert Hans-Joachim Götz und verweist dabei auf das Risiko des
Missbrauchs von Restmengen, deren Verwendung nicht kontrolliert
werden kann.
Der bpt appelliert deshalb an Bundestag und Bundesrat, bei der
vorgesehenen Änderung des Tierschutzgesetzes auf die vom bayerischen
Bauernverband initiierte Freigabe von Narkosemitteln zur Durchführung
der Ferkelkastration durch Landwirte zu verzichten. Auch die
Drogenbeauftragte der Bundesregierung wurde bereits vom bpt gebeten,
sich der Sache anzunehmen.
Pressekontakt:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V
Referat Kommunikation
Hahnstr. 70
60528 Frankfurt/M.
Ansprechpartner:
Astrid Behr
T. 069/669818-15
Fax 069/669818-55
E-Mail: bpt.behr@tieraerzteverband.de
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Datum: 12.12.2012 - 11:27 Uhr
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