Urteil wegen zweifachen Mordes in Krailling bestätigt

Urteil wegen zweifachen Mordes in Krailling bestätigt

ID: 781995

Urteil wegen zweifachen Mordes in Krailling bestätigt



(pressrelations) -
Das Landgericht München II hat den Angeklagten wegen der Ermordung seiner zwei Nichten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld des Angeklagten festgestellt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen befand sich der Angeklagte in einer finanziell schwierigen Situation. Einen Ausweg versprach nach der Vorstellung des Angeklagten nur Zufluss aus dem Vermögen der Familie seiner Ehefrau. Sollten seine Schwägerin und deren Kinder, seine acht- und elfjährigen Nichten, versterben, würde nach der Einschätzung des Angeklagten seine Ehefrau anteilig mit ihrer Mutter ihre Schwester beerben.

Vor diesem Hintergrund fasste der Angeklagte den Entschluss, seine Schwägerin und seine beiden Nichten zu töten. Er beabsichtigte, die Kinder an einem Abend, an dem sie sich allein zuhause aufhielten, im Schlaf zu töten; im Anschluss wollte er seine später heimkehrende Schwägerin ebenfalls töten und seine Taten als "erweiterten Suizid" tarnen.

In Umsetzung dieses Plans suchte der Angeklagte in der Nacht vom 23. auf den 24. März 2011 die in Krailling gelegene Wohnung seiner Schwägerin auf; er führte zur Erdrosselung ein Polyfaserseil sowie eine Hantelstange, die er gegebenenfalls als Schlagwerkzeug einsetzen wollte, bei sich. In der Wohnung angekommen, traf er auf die beiden ahnungslosen Kinder, die in ihren Kinderzimmern schliefen.

Er würgte und drosselte eines der Kinder, schlug auf beide mit der Hantelstange mehrmals ein und fügte ihnen mittels eines Küchenmessers eine Vielzahl von Stichverletzungen zu. Beide Kinder verstarben an den multiplen Gewalteinwirkungen.

Zu der im Anschluss geplanten Tötung seiner Schwägerin kam es nicht mehr.

Der 1. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Beschluss vom 5. Dezember 2012 - 1 StR 546/12

LG München II - Urteil vom 16. April 2012 - 1 Ks 31 Js 10353/11




Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501



drucken  als PDF  Greenpeace-Kletterer protestieren mit Riesen-Banner an Staudamm im Schwarzwald für mehr Waldschutz Europäischer Widerstand in der demokratiefreien Zone
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 12.12.2012 - 13:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 781995
Anzahl Zeichen: 2361

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 249 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil wegen zweifachen Mordes in Krailling bestätigt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Bundesgerichtshof zur Zulässigkeit des Vertriebs 'gebrauchter' Softwarelizenzen ...
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib

Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm

Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s


Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)


Wildfleisch: So bleibt das Fleisch zart und saftig ...
(aid) - Reh, Hirsch, Wildschwein, Hase und Kaninchen - Gerichte mit Wildfleisch sind nach wie vor etwas Besonderes und haben gerade in der kalten Jahreszeit Saison. Damit das Wild gut schmeckt, gibt es ein paar Dinge zu beachten. So sollten beispielsweise Reste der Außenhaut entfernt werden, da s

Das typisch deutsche Wintergemüse: Sauerkraut - auch für die leichte Küche ...
(aid) - Sauerkraut ist ein typisch deutsches Wintergemüse, das auch im Ausland sehr bekannt ist. In englischsprachigen Ländern werden die Deutschen gerne als "Krauts" bezeichnet. Das saure Gemüse muss aber nicht immer klassisch mit deftigem Fleisch wie Kasseler und Eisbein kombiniert

Aktienzusammenlegung von LAMBDA TD Software tritt in Kraft ...
ung von LAMBDA TD Software tritt in Kraft LAS VEGAS (NEVADA), 12. Dezember 2012. LAMBDA TD Software Inc. (Kürzel FRANKFURT: XLS, ISIN: US51327T2042, WKN: A0YJT2) meldete heute, dass die Zusammenlegung der ausstehenden Aktien des Unternehmens im Verhältnis von 1:150 nach dem Börsenschluss am 12

Europäischer Widerstand in der demokratiefreien Zone ...
Attac-Buch zu Blockupy-Protesten erschienen "Blockupy - Europäischer Widerstand in der demokratiefreien Zone" lautet der Titel eines neu erschienen Attac-Buches, mit dem das globalisierungskritische Netzwerk Rückschau hält auf die vier Aktionstage im Frühjahr 2012. Denn Blockupy F


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z