Wenn Weihnachten das Diensthandy klingelt …
Muss der Arbeitnehmer abheben?
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Arbeitnehmer nehmen zwischen Weihnachten und Neujahr Urlaub. Doch was ist zu tun, wenn der Chef oder Kollegen den Mitarbeiter sprechen möchte, um eine dringende Frage zu stellen? Muss der urlaubende Mitarbeiter ständig erreichbar sein? Nein, so die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Selbst das Diensthandy darf während der Ferien ausgeschaltet bleiben. Privatnummern müssen dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden. Ebenso ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, seine E-Mails während seines Urlaubs regelmäßig abzurufen.
Die Rufbereitschaft muss so organisiert sein, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten (§ 3 ArbZG) nicht überschritten und dass die Regelungen zur Ruhezeit (§ 5 ArbZG) und Nachtarbeit (§ 6 ArbZG) eingehalten werden.
Ist im Einzelfall unklar, ob Erreichbarkeit zu Recht nach Art und Umfang gefordert wird, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts¬kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet:
Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
Pressekontakt:
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 70-0
Fax: 040/41 32 70-70
E-Mail: info(at)srh-pr.de
www.srh-pr.de
Datum: 12.12.2012 - 13:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 782001
Anzahl Zeichen: 1770
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Andrea Zaszczynski
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040/ 41 32 700
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.12.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 287 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wenn Weihnachten das Diensthandy klingelt …"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Beim Koblenzer Erbrechtstag am 04.11.2013 erklären Rechtsanwalt Georg Kaiser, Rechtsanwalt Joachim Müller und Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer, was es im Erbrecht zu beachten gibt, um Steuern zu sparen und in einer Patchworkfamilie niemanden zu benachteiligen.
Keine Angst vor Kortison- Die richtige Einnahme verringert Nebenwirkungen ...
Frankfurt am Main, 02. September 2013 – Wenn Patienten hören, dass sie eine Kortison-Therapie brauchen, haben sie erst einmal Bedenken. Aus der Vergangenheit sind viele Nebenwirkungen bekannt, doch das war meist der Unwissenheit geschuldet. Die Therapie war noch neu, das Kortison wurde schlichtwe
Perfekte Produkte für den Absatzmarkt - Viel Können und viel Kommunikation ...
Jedes Unternehmen muss sich immer wieder den Veränderungen und Herausforderungen des Marktes stellen. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass es auch innerhalb eines Betriebes Barrieren zu überwinden gibt. Die interne Kommunikation spielt hier eine wichtige Rolle. Im Zeitalter der Individualisieru
Weitere Mitteilungen von Schott Relations Hamburg GmbH
Trübe Aussichten für den DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr.112 VLCC Mercury Glory können unter Umständen Grund zu Zweifeln haben, ob sie die ursprünglich von ihnen inves
Regelungen im Arbeitsvertzrag bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers dürfen nicht unklar for ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist unbedingt von Nöten, dass in den allgemeinen Arbeitsbedingungen der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderz
Schifffahrtskrise raubt Anlegern auch im Jahr 2013 den Atem ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch im Jahr 2013 sollen Anleger von Schiffsfonds wieder schlechte Nachrichten drohen. Eine Erholung der Schiffsfonds soll auch im kommenden Jahr nic
Viele erbrechtliche Ansprüche verjähren zum Jahresende ...
Die neue Frist gilt für alle Erbfälle ab 2010 und nach dem 31.12.2012 auch für alle Erbfälle aus den Jahren davor. Besteht beispielsweise aus dem Jahr 2009 ein Anspruch gegen einen Erben auf die Übertragung einer Immobilie, so wäre dieser Anspruch nach dem alten Recht erst nach 30 Jahren, d.h.




