Nordcapital MS Hanse Spirit in der Krise
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Der Schifffonds Nordcapital MS Hanse Spirit befindet sich ausweislich der aktuellen Leistungsbilanz in finanziellen Schwierigkeiten. Bereits vor drei Jahren musste der Fonds saniert werden. Nun soll eine Kooperation mit einer Bank helfen, die bis Ende 2013 die Tilgung aussetzen und wieder Kredit gewähren will.
Verlief die Anlageberatung fehlerhaft, so kann der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zum einen muss die Beratung anlegergerecht sein, d. h. sie muss den Wünschen des Anlegers entsprechen (z. B. risikoreiche Renditeorientierung oder Sicherheit der Investition). Zum anderen muss die Anlageberatung anlagegerecht sein, d. h. der Anleger muss umfassend über die Kapitalanlage informiert werden. Der Anlageberater ist dazu verpflichtet nicht nur die Vorteile und Chancen der Anlage anzupreisen, sondern muss auch umfassend über alle Risiken aufklären.
Falls die Schiffsbeteiligung Nordcapital MS Hanse Spirit als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen wurde, handelt es sich um eine falsche Empfehlung, die unter Umständen Schadensersatzansprüche auslöst. Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt). Ein weiterer Ansatzpunkt für die rechtliche Überprüfung bietet die fehlende Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen.
Die Anleger des Nordcapital MS Hanse Spirit müssen beachten, dass die Schadensersatzansprüche verjähren und nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr geltend gemacht werden können. Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.
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Die Kanzlei ist seit Jahrzehnten im Schwerpunkt im Kapitalanlagerecht tätig. Betroffene Anleger erhalten kompetente Beratung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistern vertreten.
Datum: 15.12.2012 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Stefan A. Seitz
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München
Telefon: 089/72 30 87 65
Kategorie:
Geldanlage
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„Bei der Vermittlung von Schiffsfonds unterlaufen den beratenden Banken oder einer Fondsgesellschaft häufig Fehler. Diese können unter Umständen Schadensersatzansprüche für den Anleger auslösen. Zu den Beratungsfehlern zählt beispielsweise eine fehlende Aufklärung darüber, dass es sich be
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