Für die Verkehrsüberwachung ist eine Qualitätsinitiative notwendig

Für die Verkehrsüberwachung ist eine Qualitätsinitiative notwendig

ID: 78451

Verkehrsüberwachung ist eine Qualitätsinitiative notwendig

(Düsseldorf, den 18.03.2009) Geschwindigkeitsmessungen, die bildlich nicht dokumentiert sind, sollten nicht mehr für die Verhängung eines Bußgeldes zugelassen werden. Das fordert Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth aus Düsseldorf als Konsequenz aus der aktuellen Studie über die Qualität von Geschwindigkeitsmessungen. „Bei standardisierten Messverfahren gibt es eine Beweislastumkehr zulasten der Bürger; sie müssen nachweisen, dass sie falsch gemessen wurden“, stellt Demuth klar, „das Mindeste, was der Rechtsstaat ihnen dann seinerseits schuldig ist, sind verlässliche Messergebnisse. Das heißt konkret: Das Ergebnis muss einfach zu prüfen und einem Fahrzeug eindeutig zuzuordnen sein.“

Hintergrund der Forderung: Ein großer Teil der wegen zu schnellen Fahrens eingeleiteten Bußgeldverfahren leidet an dem Manko, dass die Korrektheit der Messungen durch die vorgelegten Beweismittel nicht ausreichend sicher nachvollzogen werden kann. In rund 80 Prozent von 1810 untersuchen Fällen entdeckten Sachverständige der Verkehr-Unfall-Technik Sachverständigengesellschaft mbH technische oder formale Fehler. Das Spektrum reicht von der Verwechslung von Fahrzeugen bis hin zum fehlerhaften Aufbau der Messgeräte.

„Das ist sicher kein Grund, in Hysterie zu verfallen und das gesamte System in allen seinen Facetten anzuzweifeln“, betont Verkehrsrechtler Demuth. „Das Ergebnis sollte jedoch Anlass zu einer Qualitätsoffensive sein, die vom Gesetzgeber angestoßen werden muss.“

Zum Beispiel kann das Zustandekommen des Messergebnisses bei Laserpistolen nicht hundertprozentig nachvollzogen werden, da keine Fotos gemacht werden. Letztlich gilt dann die Aussage des Beamten und damit steht „Behauptung vor Beweis“. Demuth: „Welcher Polizeibeamte gibt aber schon gerne zu, wenn er einen Fehler gemacht haben sollte.“ Hier müsse der Gesetzgeber ansetzen und alle Verfahren von der Verwertung ausschließen, bei denen es keine ausreichende Dokumentation der Messsituation und des betroffenen Fahrzeugs gebe. Das hätte letztlich das Aus für Laserpistolen heutigen Zuschnitts zur Folge. Denn nur eine ausreichende Bilddokumentation würde bedeuten, dass die Messung nachvollzogen werden kann und die Betroffenen sich auch inhaltlich vergewissern können. Damit würden die Rechte der Betroffenen auf ein rechtsstaatlich angemessenes Niveau gehievt.
Infos: www.cd-recht.de

Hinweis für die Redaktion

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.de



(pressrelations) - chung ist eine Qualitätsinitiative notwendig

(Düsseldorf, den 18.03.2009) Geschwindigkeitsmessungen, die bildlich nicht dokumentiert sind, sollten nicht mehr für die Verhängung eines Bußgeldes zugelassen werden. Das fordert Verkehrsstrafrechtler Christian Demuth aus Düsseldorf als Konsequenz aus der aktuellen Studie über die Qualität von Geschwindigkeitsmessungen. „Bei standardisierten Messverfahren gibt es eine Beweislastumkehr zulasten der Bürger; sie müssen nachweisen, dass sie falsch gemessen wurden“, stellt Demuth klar, „das Mindeste, was der Rechtsstaat ihnen dann seinerseits schuldig ist, sind verlässliche Messergebnisse. Das heißt konkret: Das Ergebnis muss einfach zu prüfen und einem Fahrzeug eindeutig zuzuordnen sein.“

Hintergrund der Forderung: Ein großer Teil der wegen zu schnellen Fahrens eingeleiteten Bußgeldverfahren leidet an dem Manko, dass die Korrektheit der Messungen durch die vorgelegten Beweismittel nicht ausreichend sicher nachvollzogen werden kann. In rund 80 Prozent von 1810 untersuchen Fällen entdeckten Sachverständige der Verkehr-Unfall-Technik Sachverständigengesellschaft mbH technische oder formale Fehler. Das Spektrum reicht von der Verwechslung von Fahrzeugen bis hin zum fehlerhaften Aufbau der Messgeräte.

„Das ist sicher kein Grund, in Hysterie zu verfallen und das gesamte System in allen seinen Facetten anzuzweifeln“, betont Verkehrsrechtler Demuth. „Das Ergebnis sollte jedoch Anlass zu einer Qualitätsoffensive sein, die vom Gesetzgeber angestoßen werden muss.“

Zum Beispiel kann das Zustandekommen des Messergebnisses bei Laserpistolen nicht hundertprozentig nachvollzogen werden, da keine Fotos gemacht werden. Letztlich gilt dann die Aussage des Beamten und damit steht „Behauptung vor Beweis“. Demuth: „Welcher Polizeibeamte gibt aber schon gerne zu, wenn er einen Fehler gemacht haben sollte.“ Hier müsse der Gesetzgeber ansetzen und alle Verfahren von der Verwertung ausschließen, bei denen es keine ausreichende Dokumentation der Messsituation und des betroffenen Fahrzeugs gebe. Das hätte letztlich das Aus für Laserpistolen heutigen Zuschnitts zur Folge. Denn nur eine ausreichende Bilddokumentation würde bedeuten, dass die Messung nachvollzogen werden kann und die Betroffenen sich auch inhaltlich vergewissern können. Damit würden die Rechte der Betroffenen auf ein rechtsstaatlich angemessenes Niveau gehievt.
Infos: www.cd-recht.de

Hinweis für die Redaktion

Rechtsanwalt Christian Demuth ist Experte für die persönliche Mobilität auf Rädern. Er berät und vertritt Menschen bei Konflikten mit dem Verkehrsstrafrecht, bei Bußgeldverfahren und bei Problemen rund um die Fahrerlaubnis. Neben fachlichem Know-how setzt Strafrechtler Christian Demuth mit seiner CD Anwaltskanzlei in Düsseldorf (www.cd-recht.de) auf eine höchstmögliche Diskretion für die Betroffenen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Rieder Media
Uwe Rieder
Zum Schickerhof 81
D-47877 Willich
T: +49 (0) 21 54 | 60 64 820
F: +49 (0) 21 54 | 60 64 826
u.rieder@riedermedia.de
www.riedermedia.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Opel braucht Entscheidungen Betriebsversammlung bei Volkswagen in Salzgitter
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 18.03.2009 - 17:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 78451
Anzahl Zeichen: 0

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 771 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Für die Verkehrsüberwachung ist eine Qualitätsinitiative notwendig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Christian Demuth, Rechtsanwalt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Nur erkennbare Verkehrszeichen entfalten ihre Wirkung ...

(Düsseldorf, 05. 02. 2014) Nicht jedes Verkehrszeichen ist verbindlich. Verhindern Schneeablagerungen, verdeckende Äste oder abgeblätterte Farbe, dass der Verkehrsteilnehmer erkennen kann, was von ihm erwartet wird, bleiben die Schilder wirkungslo ...

Alle Meldungen von Christian Demuth, Rechtsanwalt


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z