Baugewerbe: Geiz beim Bauen ist nicht geil, sondern führt zu Frust auf beiden Seiten / Kein neues B

Baugewerbe: Geiz beim Bauen ist nicht geil, sondern führt zu Frust auf beiden Seiten / Kein neues Bauvertragsrecht ins BGB - VOB/B als Alternative für private Bauherren

ID: 784877
(ots) - "Wer ein Auto für 10.000 Euro erwirbt, weiß in
aller Regel, dass er damit keine Luxuskarosse geliefert bekommt. Wer
beim Hausbau Billiganbieter beauftragt, darf sich hinterher nicht
wundern. Das Unternehmen "Hausbau" gelingt nur dann, wenn die
Verbraucher ein paar wichtige Regeln beachten." So die Stellungnahme
des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes zu den in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen
pauschalen Vorwürfen über Baumängel.

"Wenn die Verbraucher ein seriöses Bauunternehmen, das Mitglied
der baugewerblichen Organisation ist, beauftragen und ggf. noch einen
Architekten zu Rate ziehen, steht einem erfolgreichen Bau eines
Eigenheims nichts im Wege. Der Bauherr muss allerdings im Vorfeld
klären, wie sein Traumhaus aussehen soll." So Pakleppa weiter. "Denn
eine Vielzahl sogenannter Mängel resultiert daraus, dass während der
Bauphase die Planung seitens des Bauherrn geändert wird, was
zwangsläufig zu Kostensteigerungen führt, über die dann trefflich
gestritten werden kann."

Wie viele Fälle tatsächlich vor Gericht landen und aus welchem
Grund, lässt sich nicht feststellen. Denn auch Bauunternehmen selber
wählen den Weg zum Gericht, wenn sie auf ihren Forderungen sitzen
bleiben. "Fällig Rechnungen nicht zu begleichen und das
Bauunternehmen als Kreditgeber zu missbrauchen, ist leider auch ein
häufig anzutreffender Grund für sog. Mängel." Erläuterte Pakleppa die
Situation.

"Viel sinnvoller als die gesetzliche Kodifizierung des
Bauvertragsrechts, wie zum Teil gefordert, wäre aus unserer Sicht die
Schaffung einer VOB/B für private Bauherren." Denn die zentrale
bauvertragsrechtliche Regelung im deutschen Recht stellt seit über 80
Jahren die VOB/B ("Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Bauleistungen") dar. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für


den Bauvertrag bieten praxisnahe und erprobte Regeln für die
Durchführung von Bauverträgen. Leider hat der Bundesgerichtshof die
VOB/B durch seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2008 für Verträge mit
privaten Bauherren faktisch unanwendbar gemacht.

Dass Musterverträge, wie eine VOB/B für private Bauherrn, die
wesentlich effektivere Methode für Verbraucherschutz im Baurecht sind
als eine gesetzliche Regelung, belegt im übrigen ein umfangreiches
Gutachten, das sich im Auftrag des Bundesministeriums für
Verbraucherschutz mit den spezifischen Rechtsproblemen des
Verbraucherschutzes im privaten Baurecht befasst. Eine VOB/B für
private Bauherrn müsste gemeinsam von Vertretern der Bauwirtschaft
und Vertretern der privaten Bauherrn erarbeitet und anschließend vom
Gesetzgeber in dem Sinne privilegiert werden, dass sie der
Inhaltskontrolle entzogen ist.

"Im Übrigen verweisen wir auf unsere Musterbauverträge, die wir
gemeinsam mit Haus & Grund entwickelt haben. Die Vertragsmuster,
gemeinsam von Auftraggeber- und Auftragnehmerseite erarbeitet, sind
ausgewogen, verteilen die Risiken gerecht und schützen den Bauherrn
besser als das Werkvertragsrecht. Sie können sowohl Unternehmer wie
Bauherren genutzt. Auch diese Maßnahme trägt dazu bei, Streit zu
verhindern." So Pakleppa abschließend.

Die Bauverträge befinden sich auf unserer Webseite: www.zdb.de /
Bauverträge.



Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
www.zdb.de

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Datum: 17.12.2012 - 13:43 Uhr
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