Verbessertes Urlaubsgeld für Bauarbeiter
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Verbessertes Urlaubsgeld für Bauarbeiter
Tarifliche Neuregelung am Bau
Frankfurt am Main - Ab dem kommenden Jahr wird die Urlaubsgeldregelung für die rund 700 000 Bauarbeiter in Deutschland verbessert. Darauf haben sich heute (für die Red., Montag 17. Dezember 2012) die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), geeinigt. Bauarbeiter erhalten ab dem 1. Januar 2013 auch für solche Zeiten, in denen sie bisher keine Urlaubsvergütung bekamen, den vollen Anspruch auf 14,25 Prozent ihres Bruttolohns. Die Regelung wird in den Bundesrahmentarifvertrag des Bauhauptgewerbes aufgenommen. "Wir haben uns lange für eine Verbesserung der Urlaubsregelung eingesetzt. Mit der erzielten Vereinbarung stellen wir sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen am Bau nicht schlechter gestellt werden als Arbeitnehmer in anderen Branchen", sagte der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. "Im Kampf um die besten Köpfe ist dies auch ein klares Signal für die Attraktivität der Bauberufe."
Für Ausfalltage im Winter aufgrund schlechter Witterung oder fehlender Aufträge erhalten Bauarbeiter das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld als Lohnersatzleistung. In diesen Tagen erwarben sie bisher keine Urlaubsvergütung. Das führte in der Vergangenheit zu teilweise erheblichen Minderungen des Urlaubsgeldes. Mit der Neuregelung ist es der IG BAU gelungen, diesen Nachteil zum großen Teil auszugleichen. Ab der 91. Ausfallstunde in der Schlechtwetterzeit wird ihnen nun eine Urlaubsvergütung in Höhe von 14,25 Prozent des Bruttolohns auf den Urlaubskonten gutgeschrieben.
Ebenso erhalten nunmehr auch Langzeitkranke für die Zeiten, in denen sie keinen Lohnfortzahlungsanspruch hatten, eine Urlaubsvergütung von 14,25 Prozent des Stundenlohns. Die Tarifpartner reagieren damit auf die Rechtslage in der EU. Die jetzige Tarifregelung sichert Langzeitkranken die volle Urlaubsvergütung zu.
Verbessert wurden zudem die Regelungen zu den Kündigungsfristen. So haben frühere Auszubildende, die von ihrem Betrieb übernommen wurden, ab dem 1. Januar 2013 eine Kündigungsfrist von zwölf statt wie bisher sechs Werktagen.
Ruprecht Hammerschmidt
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Pressesprecher IG Bauen-Agrar-Umwelt
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Datum: 17.12.2012 - 17:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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