Soziale Sicherung in Deutschland im Blickpunkt - 4. BRBZ-Rechtsberatungskongress liefert Aufklärung für die Anwendungspraxis
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nach einem Bericht der "Bild am Sonntag" vom 02.09.2012 erheblich
höher als bislang in der breiten Öffentlichkeit bekannt. Ab dem Jahr
2030 erhalten selbst Arbeitnehmer, die 2500 Euro brutto im Monat
verdient und 35 Jahre Vollzeit gearbeitet haben, nur eine Rente in
Höhe des Grundsicherungsbetrags von 688 Euro, berichtet die Zeitung.
Sie beruft sich dabei auf neueste Berechnungen des
Bundesarbeitsministeriums. In einem Brief an die "Junge Gruppe" der
Unionsfraktion schlage Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen
Alarm. Alle, die weniger als 2500 Euro verdienten, müssten "mit dem
Tag des Renteneintritts den Gang zum Sozialamt antreten". Allerdings
spricht die Bundesarbeitsministerin lediglich das aus, was bereits
seit dem Jahr 2004 mit der Einbringung des
Rentenversicherungs(RV)-Nachhaltigkeitsgesetzes (BGBl I 2004, 1791)
geltende Gesetzeslage ist.
Einmal mehr wird daher der Bundesverband der Rechtsberater für
betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) in
seiner Verbandsintention in Form der Sensibilisierung zu
Beratungsvorgängen zu den Themen "Versorgung und Vergütung" bestärkt.
Der BRBZ ist zu Fragen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und
Zeitwertkonten der führende berufsrechtliche Fachverband, der sich
für die Schaffung und Gewährleistung umfassender Beratungsstandards
und -sicherheit in den weiten Aufgabenfeldern der bAV und der
Zeitwertkonten einsetzt.
Der Beratungsmarkt der "Versorgung und Vergütung" befindet sich im
nachhaltigen Umbruch. Eine große Anzahl von Marktteilnehmern beginnt
gerade im weiten Beratungsfeld der bAV zu realisieren, dass
haftungssicheres Arbeiten ohne Einschaltung befugter
Rechtsdienstleister nicht möglich ist. Somit zeigt die nachhaltige
und wissenschaftlich vertiefte Vorgehensweise des BRBZ eindrucksvoll
Wirkung. Gerade die Vermengung von Rechts- und Finanzberatung in
einer natürlichen oder juristischen Person ist gemäß den durch den
BRBZ dargelegten Rechtsgrundlagen nicht zulässig.
Denn: Alleine schon durch die juristischen und steuerlichen
Anforderungen, die an einen erfolgreichen Beratungsprozess innerhalb
von Maßnahmen der betrieblichen Versorgung und Vergütung gestellt
werden, wird das zwingende Erfordernis einer "Beratungstrennung"
eindrucksvoll belegt. Daher ist es offensichtlich, dass nur durch den
Erhalt von Fachexpertisen entsprechend umfangreich und professionell
im "bAV- bzw. Versorgungs-Markt" durch die jeweiligen Rechtsanwender
beraten werden kann.
Vor diesem Hintergrund darf der BRBZ, zum "4.
BRBZ-Rechtsberatungskongress zur betrieblichen Altersversorgung 2013
- Die Fakten zur betrieblichen Versorgung und Vergütung" einladen. Es
wird anhand praxisnaher und wissenschaftlicher Vorträge und
Gesprächsrunden aufgezeigt, warum die bAV ein unabdingbares
Beratungsfeld für die qualifizierte Rechts-, Steuer- und
Finanzberatung ist, welche aktuelle Fachthemen die bAV gegenwärtig
aus zivil-, arbeits-, steuer- und bilanzrechtlicher Sicht tangieren,
welche Auswirkungen die Euro- und Finanzmarktkrise auf die
Finanzierung von Pensionsverpflichtungen hat und welche
berufsrechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang unabdingbar
zu beachten sind.
Bundesweit führende Topreferenten aus Wissenschaft und
Wissenschaft führen kurzweilig durch den Veranstaltungstag.
Weitere Informationen zur Veranstaltungsagenda, Rahmendaten und
den Referenten sind abrufbar unter www.brbz.de und
www.brbz-kongress.de.
Pressekontakt:
Bundesverband der Rechtsberater für
betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten e.V.
Im Zollhafen 24
50678 Köln
Telefon: 0221 / 168 00 61 - 0
Telefax: 0221 / 168 00 61 - 50
E-Mail: info@brbz.de
Internet: www.brbz.de
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Datum: 18.12.2012 - 08:30 Uhr
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