Monitoring zur Energiewende braucht moderne Rechtsgrundlagen / AG Energiebilanzen plädiert für neues Energiestatistikgesetz / Hohe Anforderungen
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einen neuen rechtlichen Rahmen. Das zuletzt 2003 grundlegend
überarbeitete Energiestatistikgesetz ist nicht mehr geeignet, die
nationale Energiewende statistisch zu bewerten sowie die europäischen
und internationalen Berichtspflichten zu erfüllen, erklärte die
Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen anlässlich der Vorstellung des
ersten Monitoringberichtes der Bundesregierung zur Energiewende. Das
Energiestatistikgesetz der Bundesrepublik Deutschland bedarf nach
Ansicht des Zusammenschlusses von Verbänden, Organisationen und
Forschungseinrichtungen schnellstens einer grundlegenden
Neubearbeitung, die weit über die Anpassung und Ergänzung von
Detailaspekten hinausgeht.
Die angelaufenen Arbeiten und Berechnungen zum Monitoring der
Energiewende haben das Defizit hinreichender Rechtsgrundlagen in der
Energiestatistik deutlich hervortreten lassen und verlangen dringend
nach einer Intitiative des Gesetzgebers, erklärte das
geschäftsführende Vorstandsmitglied der AG Energiebilanzen, Dr.
Hans-Joachim Ziesing, in Berlin. Ziesing wurde von der
Bundesregierung in das vierköpfige Expertengremium zum regelmäßigen
Monitoring der Energiewende berufen. Die Gruppe hat jetzt ihren
ersten Bericht den Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt
vorgelegt. Die durch Energiewende und europäische Vorgaben
eingeleitete tiefgreifende Veränderung der deutschen
Energiewirtschaft lässt sich im derzeitigen Rechtsrahmen kaum mehr in
der notwendigen Qualität statistisch erfassen und wissenschaftlich
aufarbeiten, erklärte die AG Energiebilanzen weiter. Beispielhaft
nannte die für die Erstellung der nationalen Energiebilanz
verantwortliche Organisation den Ausbau dezentraler
Energieerzeugungsstrukturen in Deutschland mit einer Vielzahl von
kleinen Anlagen, deren statistische Erfassung bisher nur unzureichend
erfolgt. Auswirkungen und Konsequenzen der Energiewende vollziehen
sich zudem auf der statistisch nur schwer zu erfassenden Stufe der
End- und Nutzenergie.
Das geltende Energiestatistikgesetz hat vor allem eine Entlastung
der Auskunftgeber, insbesondere der Unternehmen der gewerblichen
Wirtschaft, sowie den Bürokratieabbau im Auge, erläutert die AG
Energiebilanzen weiter. Unter Beachtung dieser Grundsätze und der
eingetretenen politischen und wirtschaftlichen Veränderungen gelte es
jetzt aber, zu einer neuen Balance bei Belastungen für die Wirtschaft
und Informationsqualität für Politik und Gesellschaft zu kommen. Auch
die Wirtschaft könne von einer verbesserten Energiestatistik,
beispielsweise bei der Messung der Energieeffizienz, profitieren.
Neben der Neufassung des Energiestatistikgesetzes, das vor allem
die Pflichten der Auskunftgeber beschreibt und festlegt, muss auch
das übergreifende Bundestatistikgesetz einer Überarbeitung in der
Energiewirtschaft und Anpassung durch den Gesetzgeber unterzogen
werden. Der AG Energiebilanzen erscheint insbesondere der
traditionelle, restriktive Rechtsgrundsatz, dass die Anpassung
kleinster Details von Erhebungen durch eine gesetzliche Regelung
gedeckt sein muss, nicht mehr in jedem Falle sachgerecht. Die AG
Energiebilanzen empfiehlt, der Energiestatistik mehr Flexibilität
einzuräumen, ohne die Datenschutzansprüche der Betroffenen zu
missachten. Ferner sollte der Zugriff auf bereits vorliegende
Verwaltungsdaten anderer in der Energiewirtschaft tätiger
Bundesbehörden erleichtert werden.
Pressekontakt:
Uwe Maaßen
Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V.
c.o.
DEBRIV - Bundesverband Braunkohle
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F +49 (0)2234 1864 18
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Datum: 19.12.2012 - 13:45 Uhr
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