Stromsteuer und Spitzenausgleich – Energiemanagement wird Voraussetzung für die Erstattung
Stromverbrauch wird in Deutschland mit einer Öko-Steuer von 2,05 ct/kWh belastet. Es gibt allerdings Ausnahmen für stromintensive Betriebe. Näheres regelt noch bis zum 31. Dezember 2012 das Stromsteuergesetz. Mit der im November durch den Bundestag beschlossenen Verlängerung und Novellierung kommen betroffene Unternehmen auch die nächsten 10 Jahre in den Genuss von Steuerermäßigungen, wenn auch unter neuen Voraussetzungen.
Außerdem verknüpft die Gesetzesnovelle die Steuererstattung mit verbindlichen Zielen zur Senkung der "Energieintensität", dem Quotienten aus Energieaufwand und Bruttoproduktionswert. Allerdings ist derzeit nicht jedes Unternehmen individuell in der Pflicht. Vielmehr gelten die Ziele für das produzierende Gewerbe insgesamt - die sogenannte "Glockenlösung". Insbesondere muss die Energieintensität, verglichen mit dem Durchschnitt der Jahre 2007 bis 2012 als Basiswert, jedes Jahr reduziert werden.
Verbrauchsjahr Geforderte Senkung derEnergieintensität
2013 1,30%
2014 2,60%
2015 3,90%
2016 5,25%
2017 6,60%
2018 7,95%
2019 9,30%
2020 10,65%
Wie der oben stehenden Tabelle zu entnehmen ist, sind diese Ziele nicht besonders sportlich gesetzt. Unserer Erfahrung nach sind mit ausreichend Energietransparenz und einem engagierten Management für das einzelne Unternehmen wesentlich größere Einsparungen gut erreichbar.
Was lässt sich nun tatsächlich an Steuern sparen? Die exakte Antwort bleibt Ihrem Steuerberater und dem Finanzamt vorbehalten. Die Grundzüge der Berechnung sind jedenfalls folgende:
Zum einen gelten im §9 des Stromsteuergesetzes geregelte Ausnahmen und Ermäßigungen So sind etwa Notstromanlagen und vollständig mit erneuerbarer Energie betriebene Netze von der Steuer befreit. Zusätzlich gibt es den sogenannten Spitzenausgleich nach §10. Unternehmen können auf dieser Basis eine Erstattung erhalten, die von der Höhe der Rentenversicherungsbeiträge im Antragsjahr abhängt. Es wird dabei berücksichtigt, dass die Einnahmen der Stromsteuer genutzt werden, um die Rentenversicherungsbeiträge zu senken. Wer wenig Rentenversicherungsbeiträge bezahlt, also auch weniger von deren Senkung profitiert, darf daher einen größeren Teil der Stromsteuer erstattet bekommen.
Die Details des Spitzenausgleichs sind in der Tat kompliziert. Ausführlichere Beispielrechnungen für verschiedene Fälle von Antragstellern stellt das Bundesministerium der Finanzen mit diesem Informationsblatt zur Verfügung. Außerdem wenden wir die Exceltools, die wir dafür zusammengestellt haben, gerne auch auf Ihren Fall an, um Ihnen eine Einschätzung des Potenzials zu geben. Rufen Sie uns jederzeit an!
Das Gesetz lässt den Unternehmen Zeit für eine Einführungsphase. Für 2013 und 2014 reicht noch der Nachweis aus, zumindest mit dem Aufbau eines Energiemanagementsystems begonnen zu haben. Die Antragsstellung erfolgt jedoch immer für das Vorjahr. Wer sich bisher überhaupt nicht in Richtung Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS bewegt hat, tut also gut daran, bald erste Schritte zu gehen.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Wir sind ein 2003 gegründetes Unternehmen mit dem Ziel, den Energie- und Ressourcenverbrauch unserer Kunden durch Erfassung, Visualisierung und Analyse transparent zu machen und zu reduzieren.
Wir unterscheiden uns von anderen Firmen in diesem Bereich durch konsequente Ausrichtung auf größtmögliche Benutzerfreundlichkeit, Performance und Flexibilität in den Bereichen Hardware, Software und Dienstleistungen. Wir sehen uns als Anbieter von Gesamtlösungen, bei denen wir gerne und umfassend Produkte anderer einbeziehen.
Datum: 19.12.2012 - 15:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 786485
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Robert Baumeister
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 31800 730
Kategorie:
Energiesparen
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