EU-Kommission reguliert die eZigarette
ID: 786948
reguliert. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Produkt frei
gehandelt werden. Der Entwurf für eine neue Tabakproduktrichtlinie
sieht Regelungen bezüglich der Nikotin-Höchstgrenze und der korrekten
Ausstattung mit Warnhinweisen vor.
Nikotinhaltige Liquids für eZigaretten dürfen gemäß Entwurf eine
Konzentration von 4 mg Nikotin pro Milliliter nicht überschreiten.
Alle Liquids, die diese Grenze einhalten, können als
Verbraucherprodukte frei gehandelt werden.
Damit dürfte die Diskussion um ein generelles Verbot der
eZigarette beendet sein.
Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels
(VdeH) und Sprecher der jüngst gegründeten internationalen
E-Cigarette Associations Alliance (ECAA): "Die Bemühungen der
eZigarettengegner, das Produkt generell zu verbieten, sind
gescheitert. Doch es besteht noch dringender Änderungsbedarf an der
neuen Richtlinie." Und weiter: "Die zu niedrigen Nikotin-Obergrenzen
für eZigaretten sind auf Dauer nicht geeignet, den krebserregenden
Tabakkonsum nachhaltig einzuschränken. Wir werden uns dafür
einsetzen, dass es zu einer für die Verbraucher vernünftigen
Festlegung kommt."
Eigeninitiative des VdeH
Der EU-Vorschlag zur sorgfältigen Kennzeichnung der
nikotinhaltigen Liquids mit Warnhinweisen liegt grundsätzlich auf der
Linie des VdeH. Alle Mitglieder des Verbands (etwa 80 Prozent des
deutschen Marktes) haben sich schon vor einem Jahr darauf geeinigt,
ihre Produkte mit deutlichen Hinweisen zu Nikotin-Schädlichkeit und
Inhaltsangaben zu versehen.
Über den VdeH
Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern
in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der
Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen
Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit
betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für
Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden
vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei wird auch ein besonderes
Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. Zur
Erfüllung dieses Zwecks hat der Verband gemeinsame Maßnahmen
entwickelt, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit
Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit,
freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen
Zigaretten etc.
Pressekontakt:
Philip Drögemüller
Pressesprecher Verband des eZigarettenhandels
Tel: 04105-8598723
Fax: 04105-8598790
Mail: presse@vd-eh.de
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Datum: 20.12.2012 - 11:00 Uhr
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