Der neue Rundfunkbeitrag: Wasändert sich 2013?
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Rundfunkgebühr zu entziehen. Dann muss jeder Haushalt automatisch
zahlen - unabhängig von der tatsächlichen Nutzung von Fernsehen,
Radio oder Internet. Der neue Rundfunkbeitrag löst die bisherige
Rundfunkgebühr ab. Bei Immonet erfahren Sie, was sich mit der neuen
Regelung ändert und für wen sie Nachteile und Vorteile bringt.
Abrechnung pro Wohnung
Künftig gilt: Gezahlt wird pro Wohnung - ganz unabhängig davon,
wie viele Nutzer dort leben oder ob ein oder mehrere Empfangsgeräte
zur Verfügung stehen. Mit dem Beitrag abgedeckt sind auch Radios in
den privaten Fahrzeugen aller Bewohner. Für Zweit- oder
Ferienwohnungen fällt ein eigener Beitrag an.
Staffelung entfällt
Die wichtigste Neuerung ist, dass eine Staffelung nach der Art der
Empfangsgeräte entfällt. Wer bisher nur das Radio nutze, musste 5,76
Euro Gebühr statt des vollen Betrags für Fernsehen und Radio zahlen.
Das ändert sich mit der Einführung des Rundfunkbeitrages. Jetzt
werden pauschal 17,98 Euro fällig - egal ob Radio, Fernsehen, andere
oder gar keine Medien genutzt werden. Damit soll es Schwarzsehern
schwer gemacht werden, zumal die Einwohnermeldeämter künftig alle An-
und Abmeldungen von Wohnsitzen an den "ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice" übermitteln. Dieser löst die GEZ ab.
Vorteile für Wohngemeinschaften
Vorteile bringt die neue Regelung für Familien mit Kindern mit
eigenem Einkommen und Wohngemeinschaften. Mussten zum Beispiel
WG-Mitglieder die Gebühr bisher einzeln entrichten, wird ab Januar
nur noch ein Beitrag pro Wohnung fällig. Wer also in einer Wohnung
mit mehreren zahlenden Bewohnern lebt - in einer Familie,
Lebensgemeinschaft oder WG - kann sich von der Gebühr befreien
lassen. Dafür muss er aber die Person benennen, die künftig den
Rundfunkbeitrag entrichtet.
Befreiung wird erschwert
Eine Befreiung von der Zahlpflicht wird ab Januar deutlich
erschwert. Konnten sich Menschen mit Behinderung bisher befreien
lassen, so müssen sie künftig einen reduzierten Beitrag von 5,99 Euro
leisten. Dafür müssen sie das Merkzeichen "RF" im
Schwerbehindertenausweis nachweisen. Taubblinde Menschen müssen
weiterhin keinen Rundfunkbeitrag leisten.
Ebenfalls befreien lassen können sich Empfänger staatlicher
Leistungen, wie Hartz IV, Blindenhilfe und Bafög. Eine
Härtefallregelung tritt zudem für die Menschen in Kraft, deren
Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um nicht mehr als 17,98 Euro
überschreiten. Das Antragsformular kann online ausgefüllt werden,
muss dann aber ausgedruckt und per Post an den Beitragsservice
gesendet werden. Formulare sind auch bei Städten und Gemeinden
erhältlich.
Originalmeldung:
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Datum: 21.12.2012 - 09:58 Uhr
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