BGH Urteil: Betreuendem Elternteil kann ein Unterhaltsanspruch bei Kindern über drei Jahren zustehen
ID: 787656
Auch nach Überschreitung der Altersgrenze von drei Jahren soll laut einem BGH Urteil ein Unterhaltsanspruch für das betreuende Elternteil bestehen.
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei einem vorliegenden Betreuungsbedarf, sei dieser auch nicht vollumfänglich, bestehe ein Unterhaltsanspruch für das die Betreuung der Kinder führende Elternteil. So führte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus. Dies gelte auch, wenn die Altersgrenze von drei Jahren längst überschritten sei.
Im konkreten Fall soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Die Kinder befänden sich zwar vormittags in der Schule, würden aber nachmittags ihren regelmäßigen sportlichen Aktivitäten in Sportvereinen nachgehen. Diese Sportclubs würden sich allerdings nicht in örtlicher Nähe zu ihrem Wohnort befinden. Da den Kindern keine zumutbare Möglichkeit geboten sei, die Sportstätten alleine aufzusuchen, sei eine Unterstützung der Mutter zwingend notwendig. Folglich sei eine Vollzeitbeschäftigung der Mutter nicht erdenklich.
Ist eine Betreuung der Kinder durch eine andere Institution gewährleistet, besteht generell keine Erforderlichkeit der persönlichen Betreuung durch ein Elternteil. Dies trifft auch dann zu, wenn die Kinder zwar keine Einrichtung besuchen, aber uneingeschränkt dazu in der Lage wären und eine entsprechende Einrichtung zur Verfügung steht. Ein partieller Betreuungsbedarf soll dennoch vorliegen, wenn die Kinder vormittags eine solche Institution, wie z.B. Kindergarten, Schule etc. besuchen, am Nachmittag jedoch auf die Hilfe des betreuenden Elternteils angewiesen sind. Dies soll nach den Karlsruher Richtern die Grundlage für den Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils darstellen.
Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht ? im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertritt. Bei einem im Familienrecht erfahrenen Anwalt ist Ihre Rechtsfrage in guten Händen. Sie profitieren von Rechtsanwälten, die auch in emotional schwierigen Situationen einen kühlen Kopf bewahren.
http://www.grprainer.com/Familienrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Firmenbeschreibung:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln
Datum: 21.12.2012 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 787656
Anzahl Zeichen: 2353
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 272275-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 362 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH Urteil: Betreuendem Elternteil kann ein Unterhaltsanspruch bei Kindern über drei Jahren zustehen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
MPC Leben Plus hat wahrscheinlich wirtschaftliche Probleme ...
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Allem Anschein nach wurde nach der Auferlegung der geschlossenen Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG im Jahre 200
Betriebsübergang ? Welcher Tarifvertrag gilt? Keine Übernahme von erst zukünftig in Kraft tretenden Tarifvert ...
Bekanntlich ist es bei einem Betriebsübergang, also der Übernahme des Betriebes durch einen Erwerber, oft schwierig zu beurteilen, ob und wenn ja wie sich der Inhalt der Arbeitsverhältnisses verändert. Ein solcher Fall ist Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012, 4 A
Abfindungsbestimmungen für einen ausscheidenden GmbH-Gesellschafter ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Bei der Auslegung von Bestimmungen, welche die Abfindung eines aus einer GmbH ausscheidenden Gesellschafters regeln, müssen verschiedene Aspekte berück
Schifffahrtskrise macht auch vor dem DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory nicht halt ...
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Die Probleme auf dem Schiffsmarkt sollen aus einer geringen Nachfrage an Schiffstransporten bei gleichzeitigem Überangebot an Transportkapazität und den




