Schwachstelle - Online Abmahnungen
Die Marketingabteilung, bei der Lotex Deutschland, ist für Abmahnangriffe auf die Onlinepräsenzen unseres Hauses zuständig und hat einen direkten Kontakt zur Geschäftsleitung. Diese hat bereits seit Mai 2008 ihre Arbeit im offiziellen Kampf gegen die sich häufenden, teils unsinnigen Abmahnungen verlagert. Die Marketingabteilung wendet sich, angesichts der sich meist ähnelnden Inhalte, gegen die standardisierten Abmahnungen, meist mit standardisierten Antworten. Eine Strategie, die ungewöhnlich, aber wirksam ist.

(firmenpresse) - Querdenker Pietruska gibt Antwortschreiben auf erhaltene Abmahnungen und speichert diese unter „Antwort-A-erster-Erhalt“ ab. Die Mitarbeiter im Marketing haben offenbar eifrig das Bedürfnis, diese Akten mit Pressetexten zu untermauern. Klare Aktenaufarbeitung an die Pressestelle bereits bei Eingang einer Abmahnung seit dem 05.05.2008. Jede neue Abmahnung wird seit diesem Tag akribisch in der Abmahnliste geführt und soll den Benutzer von Suchmaschinen auf diese Art der „Geldmaschinerie“ aufmerksam machen. Besonders bei der Abmahnung, die uns am 02.01.2009 von der Partnerschaft von Rechtsanwälten Baker & McKenzie aus Frankfurt Main erreichte, waren die Mitarbeiter sehr misstrauisch. Auf die Frage, ob der Mandant des abmahnenden Rechtsanwaltes, die Firma Corbis, bereits bekannt wäre und im Fadenkreuz vom Versenden gleichlautender Abmahnungen zu stehen, antwortete das Marketing: "Unter dem Suchbegriff – Abmahnung Corbis – gibt es derzeit 739 Suchbegriffe mithin 18 Google-Seiten. Wir können einen Rechtsanwalt nicht auf die Schulbank für IT-Nutzung zwingen und ihm sagen: Wenn eine Suchmaschine Sie unter dem Begriff Abmahnung und der Eingabe Ihres Namens 739 mal aufruft und ihr euch im Internet bewegt, solltet ihr auf dies oder jenes achten. Da gäbe es einen Aufschrei mit dem Tenor: So ein popliger Onlinehändler will uns Rechtsanwälten vorschreiben, was wir zu lassen oder zu beachten haben? Das einzige, was wir machen können, ist einen Hinweis an den abmahnenden Rechtsanwalt versenden und auf evtl. Schwachstellen hinzuweisen, dem Rechtsanwalt oder dem Mandanten klarmachen, welche Risiken er langfristig ggf. eingeht. Doch wenn Rechtsanwälte sich nicht nur randläufig mit dem Thema - Abmahnung im Internet – beschäftigen und ausschließlich auf die Gebühren aus sind, können wir nur höflich in unseren Antwortschreiben darauf eingehen. Wir können keinen Rechtsanwalt, der sich auf ein schnelles (wenn auch in diesem Fall einer äußerst höflich formulierte Abmahnung) Abmahnschreiben seines Mandanten einlässt, dazu bewegen evtl. Probleme ggf. vorher telefonisch oder mit einem Hinweis ohne überhöhte Kostenerstattung abzustellen. Bekanntlich machen es die meisten Abmahnanwälte trotzdem nicht. Es wird meist sofort mit der Keule geschwungen und je Abmahnung mindestens ca. 500,00 € in diesem Fall ca. 1.200,00 € für ein Schreiben abverlangt. Verständnis haben wir schon, dass Rechtsanwälte nicht merken, wie durch die sich immer weiter häufenden Foreneinträge und die Webeinträge mit Benennung ihrer Namen bzw. der ihres Mandanten sich ihr „Negativ“ Traffic zum Thema Abmahnanwalt erhöht und diese Namen dann mit dem Thema Abmahnanwälte in Verbindung gebracht werden. Die Marketingabteilung in der Lotex wendet sich aufgrund einer gewissen Mitverantwortung gegenüber andere Onlinehändler, so auch gegen die sehr oft und weit verbreiteten ungerechtfertigten Abmahnungen: "Wenn der Gesetzgeber keine Rechtssicherheit bietet, können wir nicht so tun, als wenn uns dieses Thema nichts angehe.“ Es verwundert schon, dass gerade die Firma Corbis mit dem Versenden von mehreren Abmahnungen in Verbindung gebracht wird. Wo doch Bill Gates zu den Eignern der Bilderdatenbank von Corbis gehört? Betriebssysteme haben eben nur präventiv mit dem Internet zu tun. Damit sich die Leser ein genaues Bild zu der erhaltenen Abmahnung machen können, stellen wir Ihnen die erhaltene Abmahnung und die Antwort schon heute zur Verfügung und schildern damit unsere Rechtsauffassung. Wie und ob es danach weitergeht, bleibt abzuwarten.
(** Da nunmehr eine Akte unter unserem Aktenzeichen GH-5541/5522 geführt wird, machen wir uns mit dieser Pressemitteilung nachfolgendes zu Eigen. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil des BVerFG vom 12.12.2007, Az: 1BvR 1625/2006) ist die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet zulässig. Weitere Hinweise: Wir üben unsere Pressefreiheit aus. Soweit Sie mit den Vorgängen ohne Ihr Wissen konfrontiert werden, bitten wir um Übergabe beweispflichtiger Unterlagen. In diesen Fällen würden wir eine Gegendarstellung verfassen. Wir weisen im Vorfeld darauf hin, dass diese Gegnerliste nicht mit einer Wertung verbunden ist, sondern dem Tatsächlichen entspricht.)
Das Schreiben der Rechtsanwälte Baker & McKenzie unter dem Aktenzeichen: Cor/GER02260, vom 28.01.2009, eingegangen am 02.02.2009 und das Antwortschreiben der Abtl. Marketing der Lotex Deutschland unter dem Aktenzeichen: GH-5541/5522**, vom 12.02.2009, nach vorheriger Vollmachtsanforderung an die Anwaltskanzlei finden Sie hier: Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 19.03.2009 - 16:41 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Thomas Reichelt
Stadt:
Forst / Groß Jamno
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Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.03.2009
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