Informationsfreiheit der Buerger gegenueber Finanzmarktaufsicht muss erhalten bleiben
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Informationsfreiheit der Buerger gegenueber Finanzmarktaufsicht muss erhalten bleiben
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz von 2005 hat jeder Buerger grundsaetzlich Anspruch auf Informationen aus der oeffentlichen Verwaltung. Das gilt ausdruecklich auch fuer Auskuenfte aus dem Bereich Finanzmarktaufsicht.
Diese Informationsrechte will der Bundesrat nun im Rahmen des sogenannten Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz beschneiden. Den von Bayern vorgeschlagenen Ausschluss des Informationsanspruchs der Buerger gegenueber Behoerden der Finanzdienstleistungsaufsicht lehnen wir entschieden ab.
Das Gesetz stellt bereits heute sicher, dass Informationen nicht erteilt werden muessen, wenn diese nachteilige Auswirkungen auf die Kontrollaufgabe der Behoerde haben koennen. Auch Betriebs- und Geschaeftsgeheimnisse sind umfassend geschuetzt. Es gibt keinen Grund, den Informationsanspruch der Buerger gegenueber den Behoerden der Finanzdienstleistungsaufsicht von vornherein auszuschliessen, wie dies sonst nur fuer die Nachrichtendienste gilt. Die Finanzmarktkrise und die Schwierigkeiten der Bayerischen Landesbank machen vielmehr deutlich, dass es gerade auch in diesem Bereich richtig und wichtig ist, fuer Transparenz und Licht in den Verwaltungsstuben zu sorgen.
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Datum: 19.03.2009 - 17:21 Uhr
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