Schäden durch Raketen und Böller / ADAC: Bei richtiger Nutzung besteht für Fahrzeuge keine Gefahr
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ihr draußen geparktes Fahrzeug. Werden die frei im Handel
erhältlichen Feuerwerkskörper richtig benutzt, besteht laut ADAC
jedoch keine Gefahr. Treffen ausgebrannte Raketen oder Böller die
Motorhaube oder das Dach, entstehen meist keine Schäden - dies gilt
auch für Cabrios mit Stoffverdeck.
Gefährlich ist es dagegen, wenn Raketen aus kurzer Entfernung auf
Autos abgefeuert werden und der Treibsatz in direktem Kontakt mit der
Karosserie abbrennt. Die Folgen davon können neben Brand- und
Schmauchspuren auch berstende Scheiben sein. Dass ein Fahrzeug wegen
eines Feuerwerkskörper abbrennt, ist so gut wie ausgeschlossen.
Entstehen Schäden durch Feuerwerkskörper haftet der "Absender" der
Rakete. Bei bloßer Unachtsamkeit zahlt dessen private
Haftpflichtversicherung. Wer die nicht hat oder vorsätzlich handelt,
muss privat für den entstandenen Schaden aufkommen. Ist kein
Verantwortlicher auffindbar, erstattet die Teilkaskoversicherung
Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben; für
Vandalismusschaden kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.
Auch wenn das Schadensrisiko durch Böller sehr gering ist, rät der
ADAC, das Auto über Silvester in einer Garage oder einer ruhigen
Seitenstraße abzustellen. So ist es auch vor Streichen betrunkener
Passanten geschützt.
Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Jacqueline Demme
Tel.: + 49 (0)89 7676 2632
E-Mail: jacqueline.demme@adac.de
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Datum: 28.12.2012 - 14:29 Uhr
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Freizeitindustrie
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