Weltuntergang für Gastronomen: RA Christian Solmecke kommentiert Abmahnungen wegen Markenrechtsverl

Weltuntergang für Gastronomen: RA Christian Solmecke kommentiert Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung!

ID: 791193
(firmenpresse) -

Die Maya haben in ihrem Kalender den Weltuntergang hervorgesagt – für den 21. Dezember. Viele Gastronomen haben an diesem Tag eine Weltuntergangsparty veranstaltet. Gute Stimmung, guter Umsatz: Für viele Partyveranstalter kam der Katzenjammer hinterher. Viele von ihnen wurden wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt: Ein findiger Gastronom aus Bayern hat sich den Begriff “Weltuntergang” schützen lassen. Sind diese Abmahnungen rechtens? Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE sagt: Das hat vor Gericht wenig Aussicht auf Erfolg.

Auch wenn der nach dem Maya-Kalender vorausgesagte Weltuntergang am 21. Dezember 2012 doch nicht eingetreten ist, so hat dieser Tag für einige Partyveranstalter doch ein böses Nachspiel.

Ein findiger Gastronom aus Bayern hat sich nämlich den Begriff “Weltuntergang” beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke für Gastronomiedienstleistungen schützen lassen. Aufgrund dieser Marke mahnt er nun andere Gastwirte ab, die am 21. Dezember ebenfalls “Weltuntergangsparties” veranstaltet haben. Sie sollen 1.000 Euro Schadensersatz plus 850 Euro Anwaltskosten bezahlen.

Doch ist so ein Vorgehen überhaupt rechtmäßig? Könnte man sich dann nicht auch den Begriff “Karneval” als Marke sichern und jedes Jahr kräftig abkassieren?

Fakt ist: Eine Marke anmelden, das kann grundsätzlich jeder. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München prüft bei einer Markenanmeldung nur, ob der neuen Marke keine gravierenden Schutzhindernisse entgegenstehen. Wird innerhalb einer bestimmten Frist kein Widerspruch gegen die Markenanmeldung eingereicht, so ist die Marke erst einmal wirksam eingetragen und der Markeninhaber kann Ansprüche aus ihr geltend machen.

Wann liegt eine Markenrechtsverletzung vor?


Eine Markenrechtsverletzung liegt jedoch nur dann vor, wenn das geschützte Zeichen, hier also der Begriff “Weltuntergang”, auch tatsächlich von anderen Personen als Marke benutzt wird. Diese so genannte “markenmäßige Benutzung” ist von der zulässigen rein beschreibenden Benutzung zu unterscheiden. Als Marke wird ein Zeichen nämlich nur dann benutzt, wenn es vom Publikum als Hinweis auf die Herkunft eines bestimmten Produktes oder einer Dienstleistung verstanden wird.

In diesem Fall wird man davon ausgehen müssen, dass der Begriff “Weltuntergang” vom Publikum eindeutig als Hinweis auf den Anlass der Party und eben nicht als Herkunftshinweis eingeordnet wird. Niemand wird annehmen, dass der Begriff “Weltuntergang” auf einen bestimmten Partyveranstalter als Markeninhaber hinweist. Aus diesem Grund kann auch die Bezeichnung einer Party als “Karnevalsparty” niemals eine Markenrechtsverletzung sein, selbst dann, wenn eine solche Marke eingetragen worden wäre.

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE sagt: “Aus meiner Sicht hätte die Marke schon gar nicht eingetragen werden dürfen, da sie von vornherein einen beschreibenden Charakter hatte. Insofern gebe ich einem möglichen Löschungsanspruch des Abgemahnten gegen den Markeninhaber gute Chancen vor Gericht. Auch das Markenrecht hat seine Grenzen. Im Interesse der Konkurrenten des Markeninhabers darf es niemandem verboten werden, seine Waren oder Dienstleistungen beschreibend zu bewerben. Die Abmahnungen des Markeninhabers dürften daher vor Gericht keinen Bestand haben.”

Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke
Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 – 400 67 550 oder per E-Mail an info@wbs-law.de für weiterführende Kommentare oder für Originaltöne zur Verfügung.

(ca. 4.950 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)

Wichtige Links:
Homepage der Kanzlei
: http://www.wbs-law.de/
YouTube-Kanal: http://www.wbs-law.tv
RSS-Feed: http://www.wbs-law.de/news/feed/
iPhone-App: http://www.pocket-anwalt.de
Android-App: http://wbs.is/pocket-anwalt
Facebook: http://www.die-aufklaerer.de

 

Weiterführende Informationen zum Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 Anwälte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (38) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Christian Solmecke auch Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Zu diesem Thema ist Solmecke auch Lehrbeauftragter der Fachhochschule Köln. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist für den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.

Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte
Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29
50672 Köln
Ansprechpartner für die Presse: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
Tel.: 0221 – 400 67 550
Fax: 0221 – 951563-3
E-Mail: info@wbs-law.de
Internet: http://www.wbs-law.de/

Journalisten wenden sich bitte an die aussendende Agentur:
Pressebüro Typemania GmbH
Carsten Scheibe (GF)
Werdener Str. 10
14612 Falkensee
HRB: 18511 P (AG Potsdam)
Tel: 03322-50 08-0
Fax: 03322-50 08-66
E-Mail: info@itpressearbeit.de
Internet: http://www.itpressearbeit.de/

Dies ist eine Pressemitteilung mit aktuellen Informationen nur für Journalisten. Dieser Text ist für branchenfremde Empfänger nicht vorgesehen. Das Pressebüro ist auch nicht autorisiert, Nicht-Journalisten Fragen zum Produkt zu beantworten.
Gern vermitteln wir den Journalisten ein Interview oder versorgen sie mit weiterführenden Informationen. Bei PC-Programmen, Büchern und Spielen können wir für die Journalisten auch ein Testmuster besorgen – eine Anfrage per E-Mail reicht aus.
Wir freuen uns sehr, wenn Sie uns über Veröffentlichungen auf dem Laufenden halten. Bei Online-Texten reicht uns ein Link, ansonsten freuen wir uns über ein Belegexemplar, einen Scan, ein PDF oder über einen Sendungsmitschnitt.

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  your admins wächst und baut neue Vertriebsstruktur auf Erste Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook: RA Christian Solmecke kommentiert und gibt Tipps!
Bereitgestellt von Benutzer: Typemania
Datum: 05.01.2013 - 06:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 791193
Anzahl Zeichen: 7352

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

New Media & Software


Freigabedatum: Fri, 04 Jan 2013 16:17:28 +0000

Diese Pressemitteilung wurde bisher 386 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weltuntergang für Gastronomen: RA Christian Solmecke kommentiert Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung!
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Pressekunde Pressemitteilungen WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte Abmahnung Christian Sol (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Erste Abmahnung wegen Vorschau-Bild auf Facebook: RA Christian Solmecke kommentiert und gibt Tipps! ...
Es häufen sich die Fälle, bei denen Facebook-Nutzer abgemahnt werden. Nun wurde ein neuer Fall bekannt: Der Betreiber einer gewerblichen Facebook-Seite soll 1.800 Euro bezahlen, weil er in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zeigt. Rechtsanwalt Christian Solme

eBook-Ratgeber für Eltern: Das kostenlose Filesharing-Handbuch ab sofort in aktualisierter Version! ...
Die Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE kümmert sich um die rechtlichen Belange von 22.000 Filesharern. Da in diesem Umfeld immer wieder die gleichen Fehler gemacht werden, die teure Abmahnungen nach sich ziehen, hat das Team um Rechtsanwalt Christian Solmecke das kostenlose &#822

RA Solmecke kommentiert: Tauschbörsen-Fall landete vor dem Bundesverfassungsgericht ? Wann haftet ein Internet-Anschlussinhaber für Dritte? ...
Muss man auf seinen Internet-Anschluss besser aufpassen als auf seinen Autoschlüssel? Ein auf Internetpiraterie spezialisierter Polizist kassierte selbst eine Abmahnung, weil ein anderer seinen Internetzugang für illegale Tauschbörsenaktionen nutzte – und klagte gegen die ihm auferlegte


Weitere Mitteilungen von Pressekunde Pressemitteilungen WILDE BEUGER & SOLMECKE Rechtsanwälte Abmahnung Christian Sol


your admins wächst und baut neue Vertriebsstruktur auf ...
(Fulda, 04.01.2013) Igor Baraz (31) übernimmt ab 01. Januar die Leitung des Vertriebs von your admins. Herr Baraz verfügt über mehr als 12 Jahre Branchenerfahrung und hat sich auf die Vermarktung von komplexen IT-Lösungen in den letzten Jahren spezialisiert. "Unsere neuen Produkte im Portf

ADLINK bringt branchenweit erste PXI Express® HDMI Video/Audio Datenerfassungskarte auf den Markt ...
ADLINK Technology, Inc., Anbieter bewährter Test- und Messtechnik-Produkten, hat die Verfügbarkeit der branchenweit ersten PXI Express® HDMI Video- und Audio-Datenerfassungskarte PXIe-HDV62A bekannt gegeben. Die Einplatinen-Lösung ermöglicht die Datenerfassung von analogen und digitalen Video-

Jeder zweite Autofahrer vertraut selbstfahrenden Autos ...
Autofahrer vertrauen in puncto Sicherheit auf Fahrerassistenzsysteme. Neun von zehn befürworten den aktiven Eingriff der Helfersysteme in die Fahrzeuglenkung, etwa um Autos von Geisterfahrern zu stoppen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. &

Webmaps.de als Online-Club für die Immobilienbranche: Hier gibt es Karten und Luftbilder ganz legal zum kleinen Preis! ...
Gerade wenn es um die gewerbliche Nutzung von Kartenausschnitten und Luftbildern geht, ist es gar nicht so leicht, an rechtlich einwandfrei lizenziertes Kartenmaterial zu gelangen. Ein Fehler in der Abwicklung – und eine Abmahnung ist die Folge. Die angenehme Alternative vor allem für die


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z