Anforderungen für Surf-, Segel- und Kiteleher werden erleichtert

Anforderungen für Surf-, Segel- und Kiteleher werden erleichtert

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Anforderungen für Surf-, Segel- und Kiteleher werden erleichtert



(pressrelations) - Anlaesslich der Ankuendigung des Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Paragraf 15 See-Sportbootverordnung zu aendern und damit gewerbliche Aktivitaeten in Strandnaehe zu erleichtern, erklaert die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Annette Fasse:

Zukuenftig soll in den Kuestengewaessern generell ein Sportkuestenschifferschein (SKS) fuer alle Personen ausreichend sein, die im Rahmen ihrer gewerbsmaessigen Taetigkeit ein Sportboot fuehren.

Von dieser Aenderung werden rund 80 Schulbetriebe an der Nord- und Ostssee profitieren. Ausbilder, die Einsteiger- und Grundlagenausbildung in Strandnaehe in den Sportarten Segeln, Windsurfen und Kiten anbieten, benoetigen nicht mehr einen Sportseeschifferschein (SSS).

Der Sportseeschiffschein (SSS) verlangt von den Schiffsfuehrern umfangreiche Kenntnisse in der Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde, die eine intensive Schulung und Pruefungsvorbereitung erfordern. Fuer die Schulen und Unternehmen bedeutete das einen unverhaeltnismaessigen Aufwand.

Durch die Aenderung des Paragrafs 15 See-Sportbootverordnung ist nun in den Kuestengewaessern ein Sportkuestenschifferschein (SKS) ausreichend. Der Sportkuestenschifferschein traegt den Erfordernissen der Sicherheit und Qualifikation der Schifffuehrer in Kuestengewaessern ausreichend Rechnung. Kuestengewaesser sind Gewaesser mit einer Entfernung bis zu zwoelft Seemeilen Abstand von der Festlandkueste.

Deutschland ist ein Wassersportland geworden. Wassersport und Wassertourismus haben sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich positiv entwickelt. Die Naehe zur Natur und die breite Palette abwechslungsreicher Erlebnis- und Erfahrungsmoeglichkeiten, aber auch der Trend zum Kennenlernen der naeheren Umgebung und zum Urlaub in Deutschland haben dem Wassertourismus hohe Zuwachsraten beschert. Diese Neuregelung wird dazu beitragen, noch mehr Urlaubern attraktive Wassersportarten naeher zu bringen.



Die Aenderung betrifft auch die gefuehrten Anglertouren. In den vergangenen Jahren hat sich ein neuer touristischer Wirtschaftszweig entwickelt: gefuehrte Anglertouren mit kleinen Booten auf der Ostsee. Die gefuehrten Anglerfahrten ermoeglichen es Angelfreunden mit professionellen Guides Hechte, Lachse und andere Fische zu fangen. Bislang konnte dieser neue touristische Wirtschaftszweig die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht erfuellen. Das ist jetzt anders. Mit der Aenderung der Verordnung wird die wirtschaftliche Grundlage dieses und vieler anderer Unternehmen gesichert.

Eine Aenderung bis zum Saisonstart 2009 (April/Mai) ist zeitlich allerdings unmoeglich. Daher wird momentan an einer Uebergangsregelung gearbeitet.


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Datum: 20.03.2009 - 21:11 Uhr
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