Frankfurter Rundschau: Kommentar zum NSU-Verfahren
ID: 793439
Oberlandesgerichts München, dass die in Untersuchungshaft befindliche
Beate Zschäpe in Zukunft ohne Trennscheibe und ohne zusätzliche
strenge Kontrollen mit ihren Anwälten reden kann. Diese Entscheidung
war fällig spätestens von dem Augenblick an, da man davon ausgehen
konnte, ja musste, dass Beate Zschäpe nicht mit Hilfe der Anwälte aus
dem Untersuchungsgefängnis heraus weitere Anschläge planen konnte.
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Frankfurter Rundschau
Kira Frenk
Telefon: 069/2199-3386
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Datum: 09.01.2013 - 18:27 Uhr
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