Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Terrorismus / NSU
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Klappern gehört zum Handwerk, auch bei Gericht. So meinten die
Anwälte von Beate Zschäpe, die 488 Seiten dicke Anklage gegen ihre
Mandantin könne gar nicht zugelassen werden. Mal werde ihr die
Gründung des NSU vorgeworfen, mal nur die Mitgliedschaft. Dass die
Beweisführung deshalb einbricht, ist nicht zu erwarten. Folgerichtig
zogen die Anwälte ihren Antrag schon zurück. Auch wegen der
lockereren Haftbedingungen muss die Bundesanwaltschaft keine weichen
Knie bekommen: Sollen sich die Anwälte doch mit ihrer Mandantin ohne
Trennscheibe treffen können.
Selbst durch das Ende der Kontrollen der Verteidigerpost entsteht
keine Gefahr. Soweit bekannt, ist der NSU keine RAF: Es gibt keine
noch aktiven Unterstützer, mit denen die Anwälte auch nur theoretisch
kooperieren könnten. Gleichwohl ist natürlich der Rechtsextremismus
generell leider noch lange nicht am Ende. Deshalb ist es auch gut,
dass die übrige Post, wie gemeinhin üblich, weiter durchsucht wird.
Aber die Verteidiger meinen auch, dass es als "wesentlicher
Tatbeitrag" nicht ausreicht, dass Zschäpe für das Trio den Schein der
Legalität gewahrt hat. Dieser Punkt ist indes durchaus wesentlich:
Hat das Neonazi-Trio die Mordserie wirklich zusammen geplant? Von der
Beantwortung dieser Frage darf das Theater von Zschäpes Anwälten
jetzt nicht ablenken.
Fabian Löhe
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Datum: 09.01.2013 - 22:00 Uhr
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