„Neuregelung des Heimgesetzes nach der Förderalismusreform“ Mit der Folge, bessere Regelungen für behinderte Menschen!
ID: 79377
Die Fuldaer Integrations-Stiftung FIS bemüht sich ebenso wie der Verein GL - GL um bessere Lebensbedingungen und Chancen für Menschen mit Behinderung!

(firmenpresse) - Wie in der Regierungspressekonferenz vom 18. Februar bekannt gegeben wurde, so hat das Kabinett das Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform neu beschlossen. Hierbei geht es um bessere Regelungen und Absicherungen für Ältere, pflegebedürftige Personen oder behinderte Volljährige. Die sollen vor Benachteiligung geschützt werden. Es geht um Personen, die in Heimen oder stationären Pflegeeinrichtungen wohnen, sowie um Personen, die in Wohnformen des Betreuten Wohnens leben. Das ist in diesem Gesetz geregelt.
Diese Neuerungen sieht die FIS gerne, denn so hofft sie für die Zukunft etwas mehr Unterstützung für ihre Aktionen zu erhalten.
Die Fuldaer Integrations-Stiftung FIS bemüht sich ebenso wie der Verein GL - GL um bessere Lebensbedingungen und Chancen für Menschen mit Behinderung. So wie der Name Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen für ein politisches Programm und gleichzeitig einen Auftrag steht, so bildet die Stiftung hierzu die Ergänzung und das Fundament für das gemeinsame Ziel der Integration von behinderten Menschen. Hinzu kommt, dass die Stiftung gegenüber einem Verein flexibler agieren kann und mehr Stabilität aufweist. Bei Vereinsgründung 1990 war es noch üblich, dass behinderte Kinder den Sonderkindergarten besuchten und es keinen gemeinsamen Unterricht gab. Heute gehen alle behinderten Kinder in den örtlichen Kindergarten und 10 % der Grundschüler besuchen im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts die Grundschule.
Betreutes Wohnen in der Arche Noah
Mit dem Älterwerden der Kinder drängt sich die Frage auf, wie sie als Erwachsene auch unabhängig von ihren Eltern im überwiegend dörflichen Umfeld integriert bleiben können. Mit dem Wohnprojekt „Arche Noah“ will die Stiftung erreichen, dass die Menschen in ihrem Wohnort weiterhin ihre sozialen Lebensbezüge aufrechterhalten können. Das aktuelle Wohnprojekt im osthessischen Bimbach ist ein Haus für sechs Menschen mit Behinderung. Es muss noch mit vielen Bausteinen finanziert werden. Wer mithelfen möchte, dass dieses Projekt Realität wird, kann sich gerne mit einer Spende beteiligen.
Spendenkonto Fuldaer Integrations-Stiftung FIS
Sparkasse Fulda
BLZ: 530 501 80
KTO:13 000 145
FIS Hintergrund:
In der Stadt und im Landkreis Fulda engagieren sich Eltern behinderter Menschen seit 19 Jahren für bessere Ausbildungs- und Lebensbedingungen im Verein Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen. 2004 gründeten sie die FULDAER INTEGRATIONS-STIFTUNG.
Pressekontakt:
Helmut Blum
info@fis-fulda.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
fulda
behinderte-menschen
behinderte-kinder
menschen-mit-behinderung
stiftung
verein
helfen
pflegebeduerftige-menschen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
FIS Hintergrund:
In der Stadt und im Landkreis Fulda engagieren sich Eltern behinderter Menschen seit 19 Jahren für bessere Ausbildungs- und Lebensbedingungen im Verein Gemeinsam Leben – Gemeinsam Lernen. 2004 gründeten sie die FULDAER INTEGRATIONS-STIFTUNG.
Heinrich-von-Bibra-Platz 1d
36037 Fulda
Tel: 0661 – 901 65 34
www.fis-fulda.de
Pressekontakt:
Helmut Blum
info(at)fis-fulda.de
Datum: 23.03.2009 - 14:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 79377
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Fulda
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.03.09
Diese Pressemitteilung wurde bisher 734 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"„Neuregelung des Heimgesetzes nach der Förderalismusreform“ Mit der Folge, bessere Regelungen für behinderte Menschen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Fuldaer-Integrations-Stiftung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).