IHK Dresden - leider nur eine gute Nachtgeschichte
Das Prinzip klingt einfach: Man verkauft etwas im Internet, Anwälte und Wettbewerbsschützer suchen die Fehler und mahnen fleißig ab. Online Abmahnungen haben seit Jahren Großkonjunktur. Wo große Anwaltskanzleien angefangen haben und ins Visier der Presse gelangt sind, möchten nun auch die Wettbewerbszentralen diesem Trend folgen.

(firmenpresse) - Die Wettbewerbszentrale (in unserem Fall die Wettbewerbszentrale Stuttgart) stellt sich selbst als ein rechtskräftiger Verband zur Förderung gewerblicher Interessen dar. So weit, so gut. Jedem das seine. Nun streitet die Lotex Deutschland seit August 2008 mit der Wettbewerbszentrale Stuttgart, zuletzt vor der IHK in Dresden, um einen längst abgeschlossenen Vorgang. Auch wenn die Aktenlage aus unserer Sicht eindeutig erscheint, der Vorgang an sich grenzt an Bananenpolitik.
Ein Einigungsversuch zwischen der Lotex und der Wettbewerbszentrale Stuttgart bei der IHK in Dresden scheiterte aus unserer Sicht, da der Vorsitzende der Einigungsstelle der IHK Dresden unangemessen argumentierte. lesen Sie selbst ...
Einzig die Frage nach dem: „Wen vertreten Sie eigentlich?“, gerichtet an die abmahnende Wettbewerbszentrale, führte zur unsachlichen Argumentation des Vorsitzenden: „Die Wettbewerbszentrale ist doch keine Gestapo...“. Der Vertreter der Wettbewerbszentrale hingegen beantworte diese sehr leicht gestellte Frage mit „Die Allgemeinheit.“
Der Vorsitzende der IHK, 2 Beisitzer und 2 Mitarbeiterinnen der IHK waren bei diesem Einigungsversuch anwesend. Ein Beschwerdeverfahren an das sächsische Staatsministerium über diese unsachliche oder auch unglücklich gewählte Ausdrucksweise führte zu keinem Ergebnis. „Nach den glaubhaften Ausführungen des Vorsitzenden der Einigungsstelle hat er die von Ihnen unterstellten Äußerungen nicht getroffen. Dies wurde auch von den übrigen Teilnehmern der Einigungsstellensitzung bestätigt.“, heißt es in dem Antwortschreiben des Ministeriums aus Dresden, an welches wir uns nach dieser Sitzung gewandt haben.
Anfänglich an unserer „Auffassungsgabe“ zweifelnd, beschäftigten wir uns intensiver mit den Wettbewerbszentralen und deren Mitglieder. Wir wollten die Antwort des Vertreters der Wettbewerbszentrale, man vertrete die Allgemeinheit, so nicht im Raum stehen lassen. Ein Unternehmen, welches global tätig ist, bildet sich auch nicht ein, das Wort „Gestapo“ in einer Verhandlung gehört zu haben.
Heute wissen wir, dass ein „Einigungsversuch“ vor der IHK in Dresden scheitern musste. Liest man die Satzung der Wettbewerbszentrale intensiver, ergeht aus § 2 der Satzung der Wettbewerbszentrale (unseres Abmahngegners), dass selbige durch Beteiligung an der Rechtsforschung sowie durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Wettbewerbs beiträgt und ggf. im Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege unlauteren Wettbewerb bekämpft. Nun setzt aber der Gesetzgeber voraus, dass Verbände, welche abmahnen dürfen, eine erhebliche Anzahl von Waren oder Unternehmen vertreten müssen (Mitgliederzahlen nachweisen müssen). Querdenkend wie wir nun mal sind, haben wir uns also mit den Mitgliedern der Wettbewerbszentralen auseinander gesetzt. Auf den Webseiten aller bundesdeutschen IHKs wird hingewiesen: Die Wettbewerbszentralen erfüllen diese Voraussetzungen, da sie über ausreichend Mitglieder verfügen. Tatsache ist aber, dass die Mitgliederstruktur dahingehend erschöpft ist, dass Mitglieder der Wettbewerbszentralen alle Industrie- und Handelskammern des Bundesgebietes, die Handwerkskammern und sonstige Verbände sind. So lassen sich natürlich schöne Statistiken erstellen und Unmengen an „Mitgliedern“ auflisten. Denn im Umkehrschluss bedeutet dies: Alle Zwangsmitglieder der IHKs und Handwerkskammern sind gleichzeitig auch Mitglieder der Wettbewerbszentralen. So auch wir als Abgemahnte. Allein durch die Pflichtmitgliedschaften in den bundesdeutschen IHKs und Handwerkskammern, die jeder Unternehmer per Gesetz eingehen muss, erreicht die Wettbewerbszentrale eine „ausreichende Anzahl an Mitgliedern“, um Klage befugt zu sein.
Somit ist die IHK zu Dresden gleichzeitig auch „Mitglied“ der Wettbewerbszentrale Stuttgart. Der Einigungsversuch in der IHK Dresden, welcher uns 125,00 € an „Auslagen für die IHK“ kostete, war somit eine „neutrale Verhandlung“ zwischen der Wettbewerbszentrale Stuttgart und der Lotex Deutschland, behauptet die IHK und im Umkehrschluss das sächsische Staatsministerium, welches sich der Sache „annahm“. Als wir die Einladung zur Durchführung eines Einigungsstellenverfahrens der IHK Dresden vom 03.09.2008 erhielten, gingen wir von einem Verfahren mit Neutralität aus. Mit diesem Wissen aber, hätten wir das von vornherein ausschließen müssen. Auch erklärt sich für uns heute die fehlende Erinnerung zu der unsachlichen Verhandlung aller Beisitzenden. Unser heutiges Denken und Handeln bestimmt eben unsere Zukunft. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 23.03.2009 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Forst / Groß Jamno
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Freigabedatum: 23.03.2009
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