Google GmbH nicht verantwortlich für Suchmaschineneinträge

Google GmbH nicht verantwortlich für Suchmaschineneinträge

ID: 793811

(PresseBox) - Das Amtsgericht Halle hat am gestrigen Tag eine Klage wegen eines offenkundig beleidigenden Suchmaschineneintrages eines Künstlers aus Halle als unzulässig abgewiesen.
Der Kläger hatte die deutsche Google GmbH verklagt. Diese betreibe aber, so hat sie in dem Verfahren vorgetragen, nicht die Suchmaschine, sondern agiere ausschließlich im Bereich der Werbung. Der Kläger hat sich also den falschen Beklagten ausgesucht. Er muss gegen die US-amerikanische Google Inc. vorgehen.
Außerdem hatte er ? was nicht sonderlich schlau war ? parallel denselben Sachverhalt auch beim Amtsgericht Hamburg rechtshängig gemacht.
Aus beiden Gründen blieb das Gericht also nichts anderes übrig, als die Klage abzuweisen. Sie war schlicht unzulässig.
Unsere Meinung:
Leider kam es hier erst gar nicht zu der eigentlich spannenden Frage, ob und inwieweit Google für offensichtlich rechtswidrige Webseiten in seiner Trefferliste in Anspruch genommen werden kann. Google kann ? wenn überhaupt ? dann sicherlich nur als so genannter Störer haften, da es sich bei den Treffern um für Google fremde Inhalte handelt und sich Google diese Treffer auch nicht zu Eigen macht.
In dem vorliegenden Fall hatte der Kläger aber vorgerichtlich tatsächlich zunächst Google in Kenntnis gesetzt über den Suchmaschineneintrag und die Entfernung aus dem Suchindex verlangt. Das ist insoweit richtig.
Nach Kenntniserlangung wird Google nach der aktuellen Rechtsprechung handeln müssen. Nimmt man die Grundsätze des BGH-Urteils bzgl. des von Google betriebenen Bloggerdienstes blogspot.com aus dem Jahr 2011 zu Hilfe (BGH, Urteil vom 25.10.2011, Aktenzeichen VI ZR 93/10), dann dürfte man auch hier eine Prüfpflicht von Google annehmen und eine Pflicht, den Eintrag zu entfernen (hier unser Beitrag zu der damaligen Entscheidung des BGH: http://www.schutt-waetke.de/archiv-der-kanzlei/einzelansicht/grundsatzurteil-des-bgh-neue-haftungsregeln-fuer-blogs-hostprovider/). Das dürfte zumindest dann der Fall sein, wenn bereits der in der Trefferliste direkt sichtbare Teil eine offenkundige Rechtsverletzung enthält und der Hinweis auf die Rechtsverletzung ausreichend konkret ist.


Hätte der Kläger in Halle sein nach vier Semestern abgebrochenes Jurastudium beendet, wären wir wohl um ein interessantes Urteil in Sachen Google reicher.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht
Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien.
Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.



drucken  als PDF  an Freund senden  masterstrip-plate Herzlichen Glückwunsch!
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 10.01.2013 - 10:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 793811
Anzahl Zeichen: 2984

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 292 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Google GmbH nicht verantwortlich für Suchmaschineneinträge"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Datenschutzbehörde: Weniger beraten - mehr kontrollieren ...

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI), Dr.?Stefan Brink, hat 2019 als das Jahr der Kontrollen angekündigt, nachdem der Schwerpunkt der Tätigkeit der Datenschutzbehörde bisher auf der Bera ...

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht ...

Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem B ...

DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef ...

Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z