Bild setzt falsche und grob irreführende Berichterstattung über Rundfunkbeitrag fort
ID: 794097
Berichterstattung der Bild-Zeitung über ein angebliches
"Abbuchungs-Chaos" beim Rundfunkbeitrag mit Nachdruck zurück. Der
dargestellte "Fall" des angeblich veränderten Zahlungsmodus' eines
Beitragszahlers ist falsch. Aus Sicht der Rundfunkanstalten handelt
sich um zwei unterschiedliche Beitragskonten - eines privat, eines
beruflich. Beide Zahlungsmodalitäten sind exakt gleich geblieben und
wurden so ausgeführt, wie der Beitragszahler es zuvor angegeben
hatte. Darüber täuscht die Bild-Zeitung mit ihrer Darstellung die
Leser und erweckt einen völlig falschen Eindruck. SWR-Justitiar
Hermann Eicher: "Wiederholt berichtet die Bildzeitung grob
irreführend und zudem manipulativ über den Rundfunkbeitrag".
Auch die anderen Fälle entpuppen sich bei Prüfung als unnötig
skandalisiert. Sie stellen zeitliche Überschneidungen zwischen der
Mitteilung des Beitragszahlers und einer bereits regulär ausgelösten
Buchung dar. Damit Abmeldungen und Änderungen rechtzeitig
berücksichtigt werden können, ist eine frühzeitige Mitteilung an den
Beitragsservice nötig. SWR-Justitiar Hermann Eicher: "Wer Änderungen
mitteilen möchte oder Fragen zur Abbuchung hat, ist beim
Beitragsservice deutlich besser aufgehoben als bei der Bild-Zeitung".
Rückfragen an:
Begleitkommunikation neuer Rundfunkbeitrag
für ARD, ZDF und Deutschlandradio,
+ 49 6131 929 32350, presse@rundfunkbeitrag.de
ZDF-Pressestelle
+49 6131 70 12120, presse@zdf.de
Deutschlandradio-Pressestelle
+49 221 3452160, presse@dradio.de
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Datum: 10.01.2013 - 15:37 Uhr
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