Energetische Haussanierung für Vermieter von Altbauten oft nicht lukrativ
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Bestandteil der Energiewende ist auch die energetische Sanierung
bestehender Immobilien. Die Fördermaßnahmen, in Verbindung mit dem
bestehenden Mietrecht, waren für Vermieter aber alles andere als ein
Anreiz, die gewünschte Wohnraumsanierung umzusetzen. Eine Änderung
des Mietrechts soll jetzt Abhilfe schaffen.
Keine Mietkürzung bei Sanierung
Konnten Mieter bislang bei Beeinträchtigung durch Lärm und Schmutz
während einer Sanierungsmaßnahme vom ersten Monat an eine Mietkürzung
vornehmen, wurde für energetische Sanierungen eine "Schonzeit" des
Vermieters für die ersten drei Monate eingeführt. Dennoch wird die
Gesetzesänderung heftig kritisiert. Vermietern ist es nicht möglich,
die Kosten für energetische Sanierungen über eine zehnjährige
Sonderabschreibung steuerlich geltend zu machen. Darüber hinaus
stellt der Bund lediglich 300 Millionen Euro über die KfW für
Sanierungsmaßnahmen als Sonderkontingent zur Verfügung. Dies ist
aufgrund der niedrigen Bauzinsen zu verschmerzen, allerdings müssen
Eigentümer im Zweifelsfall eine Anschlussfinanzierung bei der Bank
beantragen. Verbrauchertipps zur Anschlussfinanzierung gibt der
Ratgeber auf http://www.bauzinsen.com/anschlussfinanzierung.html .
Damit Immobilienbesitzer aber dennoch einen Anreiz für die
notwendigen Sanierungen haben, wurde die Option eingeräumt, die
Aufwendungen mit maximal elf Prozent pro Jahr auf die Kaltmiete
umzulegen. Dieser Sachverhalt wird wiederum vom Mieterbund heftig
kritisiert, da trotz optimierter Energieeinsparung eine solche
Mieterhöhung kaum aufzufangen sei.
Mietdeckelung auch keine Lösung
Die Änderungen des Mietrechtes sehen auch vor, dass die Länder
künftig eine Begrenzung der Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb
von drei Jahren durchsetzen können. Damit soll verhindert werden,
dass Vermieter, trotz niedriger Bauzinsen, in Ermangelung
steuerlicher Sonderabschreibungen die Kosten für die energetische
Sanierung in überzogener Höhe auf die Mieter umlegen. Sowohl Mieter-
als auch Vermietervereinigungen sehen in der Gesetzesvorlage und den
staatlichen Anreizen zur Sanierung keine zufriedenstellenden
Lösungen. Es bleibt fraglich, ob die bisherige Umsetzungsquote von
0,6 Prozent im deutschen Immobilienbestand damit erhöht werden kann.
Neubau reizvoller als Sanierung
Vor dem Hintergrund der Mietdeckelung bei Bestandsimmobilien und
der mangelnden Abschreibungsmöglichkeiten ist es für Investoren
häufig interessanter, einen Neubau zu erstellen. Zum einen entfallen
mögliche Mietkürzungen, falls die Sanierungsmaßnahme den Zeitraum von
drei Monaten übersteigt. Zum anderen gilt die Mietpreisdeckelung
nicht bei Neuvermietung. Die Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten
bieten einen zusätzlichen Anreiz. Das Thema energetische Sanierung
wird allerdings nicht der Ausschlag dafür sein, dass ein deutlicher
Anstieg der Baugenehmigungen verzeichnet werden kann. Experten
beziffern den Bedarf an neuen Wohnungen mit einer Größenordnung
zwischen 250.000 und 300.000 Einheiten, die Zahl der Baugenehmigungen
stieg von 2010 auf 2011 immerhin um 21,7 Prozent. Branchenkenner
gehen daher davon aus, dass auch aufgrund der niedrigen Zinsen für
Baufinanzierungen (aktuelle Konditionen gibt http://www.bauzinsen.com
) das Neubauvolumen nicht nur im Einfamilienhaussektor noch deutlich
zunehmen wird.
Pressekontakt:
bauzinsen.com
Dr. Ulrich Fielitz
Forstweg 11
29313 Hambühren
Tel. 05084 988628
e-mail: info@bauzinsen.com
http://www.bauzinsen.com
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Datum: 17.01.2013 - 11:58 Uhr
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