"Verbot ist lebensfremd"
ID: 798599
DGHS zum Scheitern des§ 217 StGB
Dem grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Menschen bis zu ihrem Lebensende wird mit dem neu zu schaffenden § 217 StGB nicht Genüge getan. Die Bürger und Bürgerinnen dieses Landes wünschen sich ein humanes, menschenwürdiges, an ihrem persönlichen seelischen und körperlichen Wohl orientiertes Lebensende. Dieses soll als Option unter bestimmten Umständen auch den ärztlich begleiteten Freitod einschließen: Nach einem Umfrageergebnis des Meinungsforschungsinstituts Forsa vom August 2012 im Auftrag der DGHS bejahten 77 bis 85 Prozent aller befragten Bundesbürger, dass es Ärzten grundsätzlich erlaubt sein sollte, Schwerstkranke beim Freitod zu unterstützen.
Die DGHS ist als Menschenrechts- und Patientenschutzorganisation selbst nicht in der Ster-behilfe aktiv. Sie fordert jedoch seit Jahren eine umfassende gesetzliche Regelung ALLER Hilfsmöglichkeiten am Lebensende. Als einen Schritt dahin regt die DGHS die Schaffung von halbstaatlichen Suizidberatungsstellen an, wofür sie im November vorigen Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat. "Darüber sollte die Politik jetzt konstruktiv diskutieren", fordert DGHS-Präsidentin Baezner.
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DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR HUMANES STERBEN (DGHS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt!
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
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Datum: 18.01.2013 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
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