Deutsche Leiharbeiter in Österreich - Arbeitnehmerüberlassung

Deutsche Leiharbeiter in Österreich - Arbeitnehmerüberlassung

ID: 800002

Doppelte HaushaltsführungÖsterreich - Deutsche Steuererklärung oderösterreichische Steuererklärung ?



(firmenpresse) - (NL/7639969679) Steuererstattung aus Österreich für die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 möglich

Arbeitsvermittlung Österreich - Deutsche Arbeitnehmer arbeiten für österreichische Arbeitnehmerüberlassungen als Leiharbeiter.


Im Zuge der schlechten Arbeitsmarktsituation in Deutschland zieht es immer mehr deutsche Arbeitnehmer ins Nachbarland Österreich zum arbeiten. Arbeitnehmerüberlassungen in Österreich bieten in zahlreichen Branchen für Leiharbeiter (Baugewerbe, Gastromie- u. Hotelgewerbe, Tunnelbau, Schienenbau, usw.) Jobs an.

http://www.oesterreichische-steuererklaerung.de/leistg.html

Natürlich ist ein Arbeitsplatz in einem anderen Land mit erhöhten Kosten verbunden. Die Entfernungen zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sind oft weit. Und am Arbeitsplatz muss eine Unterkunft angemietet werden.

Viele deutsche Leiharbeiter wissen häufig nicht, dass diese Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung in einer Steuererklärung abzugsfähig sind. Deutsche Leiharbeiter können aufgrund Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes in Österreich eine Steuererklärung mit unbeschränkter Steuerpflicht beim österreichischen Finanzamt einreichen und sich somit einen Teil der in Österreich gezahlten Lohnsteuer erstatten lassen.
Steuererstattungen von bis zu 2.000,- sind daher keine Seltenheit.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum engagiert sich schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das Einkommensteuergesetz dar.


Nicht den Kopf in den Sand stecken. Fragen Sie einen Experten, wenn wir auch Ihnen helfen können.
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

- Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
- Soforthilfe deutschlandweit
- Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
- Erstellung von Einspruch/Widerspruch, Aussetzung der Vollziehung
-deutsche und österreichische Steuererklärungen 2008 - 2012

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auf unserer Webseite.

http://www.oesterreichische-steuererklaerung.eu/


Seit über 6 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblemen rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten zahlreiche Steuererstattungen für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.





Steuererstattungen aus Österreich für deutsche Arbeitnehmer ab 2008 möglich !

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich D/AT leistet deutschlandweite Soforthilfe !
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PresseKontakt / Agentur:

Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
anfrage(at)steuerkanzlei-reum.de
036961 - 70933
www.oesterreichische-steuererklaerung.de



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Datum: 21.01.2013 - 16:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 800002
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Steuerberater Steffen Reum
Stadt:

Barchfeld


Telefon: 036961 - 70933

Kategorie:

Freizeitindustrie


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