Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führen, können unter anderem die Kosten ihrer Zweitwohnung, Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate, Umzugskosten und Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt pro Woche (mit 0,30 € pro Entfernungskilometer) als W ...
27.05.2013 | Recht und Verbraucher