Führerschein - Ausnahmeregelung für freiwillige Feuerwehren auch auf Rettungs- und technische Hilf

Führerschein - Ausnahmeregelung für freiwillige Feuerwehren auch auf Rettungs- und technische Hilfsdienste ausdehnen

ID: 80042

Führerschein - Ausnahmeregelung für freiwillige Feuerwehren auch auf Rettungs- und technische Hilfsdienste ausdehnen



(pressrelations) - Zum vom Bundesministerium fuer Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vorgelegten Entwurf einer Aenderung der Fahrerlaubnis- Verordnung und eines Gesetzentwurfes zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes erklaeren der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Heidi
Wright:

Die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste haben aufgrund der im Jahr 1999 erfolgten europaeischen Neuregelung des Fuehrerscheinwesens grosse Probleme Nachwuchs zu finden, der die notwendigen Voraussetzungen fuer das Fahren eines schweren Einsatzfahrzeuges mitbringt. Bisher berechtigte ein Fuehrerschein der Klasse 3 zum Fahren von Fahrzeugen bis zu 7,5 t. Nach neuem Recht ist ein zusaetzlicher C1 Fuehrerschein notwendig.

Wir begruessen die Initiative des Bundesverkehrsministeriums fuer eine Fuehrerscheinausnahmeregelung fuer ehrenamtlich Engagierte der Freiwilligen Feuerwehren. Damit folgt die Bundesregierung einer Forderung der Verkehrspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion. Wir setzen uns jedoch dafuer ein, dass die Neuregelung des Fuehrerscheinwesens auch fuer die Rettungsdienste und die technischen Hilfsdienste, die im Katastrophenschutz taetig sind, gilt.

Die EU-Fuehrerscheinrichtlinie setzt den Mitgliedsstaaten fuer eine Ausnahmeregelung einen engen rechtlichen Rahmen. Die Bundesregierung sollte daher der Europaeischen Kommission nochmals die Besonderheiten des deutschen Katastrophenschutzes erlaeutern und fuer die deutsche Situation werben.

Wir unterstuetzen die Forderungen der Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und technischen Hilfsdiensten, dass eine einfache Regelung im Rahmen einer "kleinen Loesung" fuer das Fahren eines Einsatzfahrzeuges im Katastrophenschutz bis zu einem Gewicht von 4,75 t gelten muss. Sie ist jedoch auf Fahrten der Ehrenamtlichen im Einsatz und waehrend Uebungen zu begrenzen. Um den Anforderungen der Verkehrssicherheit gerecht zu werden, muss die Erlaubnis an eine vereinfachte Pruefung fuer die Ehrenamtlichen gebunden sein. Dafuer koennen die Ausbildungskapazitaeten der Organisationen, die im Katastrophenschutz taetig sind, genutzt werden.



Darueber hinaus streben wir an, dass fuer die ehrenamtlich Aktiven eine Moeglichkeit geschaffen wird, dass sie den notwendigen Fuehrerschein C1 unter vereinfachten und kostenguenstigen Bedingungen erwerben koennen. Damit koennten sie auch Fahrzeuge mit einem Gewicht von 7,5 t fahren.


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Datum: 25.03.2009 - 16:11 Uhr
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