Schneeballschlacht: Wer haftet bei Sachschäden und Unfällen? / Die DVAG gibt Tipps zu einem umfass

Schneeballschlacht: Wer haftet bei Sachschäden und Unfällen? / Die DVAG gibt Tipps zu einem umfassenden Versicherungsschutz für unbeschwerten Winterspaß (BILD)

ID: 800475

(ots) -
Der Winter ist in Deutschland zurückgekehrt: Seit Tagen herrschen
eisige Temperaturen vor - vielerorts hat es heftig geschneit. Und
sobald Schnee fällt, gehören Schneeballschlachten vor allem für
Kinder zu den schönsten Wintervergnügen. Doch wer haftet dafür, wenn
sich jemand dabei verletzt? Oder ein eisiges Geschoss aus Versehen
Nachbars Fensterscheibe trifft und diese dabei zu Bruch geht? "Für
den Fall, dass den Kindern bei einer Schneeballschlacht etwas
zustößt, sie einen Sachschaden anrichten oder andere verletzen,
braucht man eine private Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls
auch eine besondere Unfallversicherung", sagen die Vermögensberater
der Deutschen Vermögensberatung (DVAG). "Damit sichern sich Eltern
gegen die finanziellen Folgen von Schäden ab." Die folgenden Tipps
der DVAG helfen, die richtige Vorsorge zu treffen.

Private Haftpflichtversicherung

Wenn Kinder bei einer Schneeballschlacht unbeabsichtigt einen
Sachschaden anrichten oder jemand anderen dabei verletzen, hilft die
Privathaftpflichtversicherung der Eltern. Ohne Versicherung kann so
etwas sehr kostspielig werden, etwa wenn ein versehentlich mit Dreck
oder Steinchen versetzter Schneeball ungewollt ins Auge geht und eine
dauerhafte Beeinträchtigung nach sich zieht. "In diesem Fall schützt
die private Haftpflicht den Versicherungsnehmer vor den finanziellen
Folgen", sagen die Experten der DVAG. "Sie übernimmt berechtigte
Schadensersatzansprüche."

Achtung: Grundsätzlich haften Kinder unter sieben Jahren nicht für
Schäden, die sie anderen zufügen. Allerdings haften die Eltern in
diesem Fall auch nur für ihre Kinder, wenn sie nachweislich ihre
Aufsichtspflicht verletzt haben.

Unfallversicherung

Verletzen sich die Kinder bei einer Schneeballschlacht, greift in
der Regel nicht die gesetzliche Unfallversicherung; Freizeitunfälle


sind darüber nicht abgesichert. "Die gesetzliche Unfallversicherung
leistet nur, wenn Kindern auf ihrem direkten Schulweg etwas zustößt -
dazu zählen auch Schneeballschlachten auf dem Schulhof, vorausgesetzt
der Verursacher hat die Verletzung nicht vorsätzlich ausgelöst", so
die Experten der DVAG. Besser ist es allerdings, die Kinder allerorts
abzusichern: Eine Kinderunfallversicherung ist schon zu günstigen
Beiträgen erhältlich. Möglich ist auch eine
Familienunfallversicherung, bei der sich der Versicherungsschutz auf
mehrere Personen erstreckt. Vorteil gegenüber vielen Einzelpolicen
ist dabei: In der Regel sind die Verträge mit einem Beitragsrabatt
versehen.

Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)

Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen
Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung fast 6
Millionen Kunden rund um die Themen "Vermögen planen - Vermögen
sichern - Vermögen mehren." Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl
gegründete Finanzvertrieb bietet umfassende und branchenübergreifende
Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem
Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!". Im Geschäftsjahr
2011 erzielte die DVAG Umsatzerlöse in Höhe von rund 1.111,1
Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von über 171,1 Millionen
Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie
unter http://www.dvag-aktuell.de.



Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt,
www.dvag.com
E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de, Tel.: 069-2384-127, Fax:
069-2384-804

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Datum: 22.01.2013 - 12:01 Uhr
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