Abwerben von Mitarbeitern über soziale Netzwerke möglicherweise wettbewerbswidrig
Abwerben von Mitarbeiternüber soziale Netzwerke möglicherweise wettbewerbswidrig
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html Unternehmen sind zunehmend mit dem Problem konfrontiert, qualifizierte Führungskräfte zu finden. Die Suche nach Fachpersonal über soziale Netzwerke scheint daher immer attraktiver.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Dass vornehmlich studierte Fachkräfte mit ihrem in Deutschland erworbenen Fachwissen ins Ausland auswandern, scheint ein aktueller Trend zu sein. Deutsche Unternehmen sind daher zunehmend darauf angewiesen, nicht nur passiv auf qualifizierte Bewerbungen zu warten, sondern selbst aktiv potenzielle Mitarbeiter anzuwerben.
Neben den altbewährten Methoden Mitarbeiter zu gewinnen, wie die Suche nach Studienabsolventen auf Jobmessen oder an Universitäten, scheinen die heute weitverbreiteten sozialen Netzwerke des Internets oftmals geeignet zu sein, schnell und einfach mit passenden potentiellen Mitarbeitern in Kontakt zu treten.
Das Landgericht Heidelberg stellte jedoch in seinem Urteil vom 23.05.2012 (Az. 1 S 58/11) klar, dass eine solche Vorgehensweise unter Umständen wettbewerbswidrig sein kann. Dem Urteil lag eine Unterlassungsklage eines Personaldienstleistungsunternehmens gegen einen Wettbewerber zugrunde. Dieser hatte angeblich probiert, Mitarbeiter des Personaldienstleisters über ein soziales Netzwerk abzuwerben.
Millionen deutsche Akademiker sind mittlerweile in sozialen Netzwerken registriert. Dort pflegen sie soziale und gesellschaftliche Kontakte und teilen in selbst angelegten Profilen persönliche Daten mit. Diese Art der eigenen Präsentation wird mittlerweile auch von Unternehmen genutzt.
Probleme können sich ergeben, wenn diese professionellen Unternehmensprofile dazu genutzt werden, der Konkurrenz aktiv Mitarbeiter abzuwerben. Unternehmen könnten dadurch Gefahr laufen, das dem Grunde nach erlaubte Abwerben von Mitarbeitern in unzulässiger Weise auszuüben.
Das Gericht ist der Auffassung, dass, selbst bei der Deklaration des Unternehmens-Accounts als "privat", gezielt versendete Jobangebote an Mitarbeiter der Konkurrenz möglicherweise als wettbewerbsrechtliche Verstöße gewertet werden können. Jobangebote könnten nach Ansicht des Gerichts insbesondere in den Bereich des unlauteren Wettbewerbs fallen, wenn mit dem Versuch des Abwerbens ein verwerflicher Zweck verfolgt würde.
Sollten Unternehmen im Rahmen ihrer professionellen Firmenpräsentation in sozialen Netzwerken Mitarbeiter rekrutieren wollen, ist Vorsicht geboten um nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.
Lassen Sie sich von einem im gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt beraten um sich im rechtssicheren Raum zu bewegen. Dieser bietet auch Unterstützung, wenn gegen Sie bereits Ansprüche erhoben worden sind.
http://www.grprainer.com/Gewerblicher-Rechtsschutz.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 24.01.2013 - 09:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 801836
Anzahl Zeichen: 3134
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 301 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abwerben von Mitarbeitern über soziale Netzwerke möglicherweise wettbewerbswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
If a dispute among shareholders cannot be resolved, it is in the interests of all parties involved to come to a solution that does not jeopardize the company"s existence. While shareholders are usually in agreement about the strategy and objectives of the business when the company is being e
GRP Rainer Rechtsanwälte - Taking out D&O insurance ...
Taking out a D&O insurance policy for a company"s executive bodies is a crucial step to reducing the risk of personal liability. Managing directors, executive and supervisory boards as well as other executive bodies within a company are subject to a significant risk of liability. Mere ne
BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Lebensmitteln. Das hat der BGH mit Urteil vom 10. Dezem
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP
Neue Westfälische (Bielefeld): NPD-Verbot: SPD-Parteivize "entsetzt" über Ahnungslosigkeit der Bundesregierung ...
Bielefeld. Manuela Schwesig, Vizechefin der SPD und Sozialministerin aus Mecklenburg-Vorpommern, verlangt von der Bundesregierung, sich der Forderung der Bundesländer nach einem erneuten NPD-Verbotsverfahren anzuschließen. Dass sowohl Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) als auch die Jus
Saarbrücker Zeitung: Ramsauers Punktereform droht zu scheitern ...
Die von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) auf den Weg gebrachte Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg droht offenbar zu scheitern. Wie die "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag) berichtet, sehen die Bundesländer "grundlegenden Änderungsbedarf". Dies geht laut
Mitteldeutsche Zeitung: Infrastruktur Verkehrsminister Webel beklagt marode Straßen und Brücken - "Reparaturstau" von 450 Millionen Euro im Land ...
In Sachsen-Anhalt sind laut Verkehrsminister Thomas Webel (CDU) 40 Prozent der Brücken und Straßen wegen Schäden nur eingeschränkt nutzbar. "Wir haben hier mittlerweile einen Reparaturstau von rund 450 Millionen Euro angehäuft", sagte Webel der in Halle erscheinenden Mitteldeutsch
Kölner Stadt-Anzeiger: Erzbistum Köln wertet Kooperation kirchlicher Kliniken mit Notfallpraxen bei "Pille danach" als Ärgernis - Mietkündigungen für externe Einrichtungen auf kirchlich ...
Das Erzbistum Köln wertet die Kooperation kirchlicher Kliniken mit kassenärztlichen Notfallpraxen auf deren Gelände bei der Vergabe der "Pille danach" als Ärgernis, das abzustellen sei. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag-Ausgabe) unter Berufung auf eine




