Mindener Tageblatt: Kommentar zum doppelten Regierungssitz Bonn/Berlin:
Steinbrück hat recht
ID: 802555
einem Interview mal etwas Vernünftiges, muss er sich schon wieder
abwatschen lassen. Und das auch noch von der rot-grünen Regierung
desselben Landes, das er einst selbst regiert hat. Skurriler noch:
auch die NRW-Oppositionsparteien, in deren Reihen jenseits des
Bonn-Düsseldorfer Dunstkreises durchaus Sympathien für eine
Beendigung des längst überflüssigen Doppelhauptstadt-Blödsinns
existieren, stellen sich einmütig hinter die Landesregierung, die
eine "Entpolitisierung" (?) Bonns durch die Bundesregierung beklagt
und empört eine buchstabengetreue Umsetzung des Bonn-Berlin-Gesetzes
einfordert, am besten bis in alle Ewigkeit. Klar: Wer will schon
Pfründe aufgeben? Und natürlich: Wer mag schon auf Bedeutung
verzichten, und resultiere sie auch aus einer Ansammlung von
Beamtenposten, Büroimmobilien und der zwar immer seltener werdenden,
aber wohl doch sehr wertgeschätzten Anwesenheit von
Ministerlimousinen im öffentlichen Straßenbild? Der gemeine Bürger
allerdings, wenn er denn nicht gerade in Bonn und Umgebung arbeitet
oder Grundstücke besitzt, ersatzweise ein Amt in der Landesregierung
innehat oder einen Parlamentssitz in Düsseldorf, der fragt sich schon
länger, was das ganze Doppelregieren eigentlich noch soll. Und zwar
selbst wenn ihm jeder Bonner Taxifahrer im Schlaf vorrechnen kann,
dass und warum die aktuelle Apparateverteilung der Bundesregierung
auf zwei 479,54 Kilometer Luftlinie auseinanderliegende Dienstsitze
und die daraus resultierende Hin- und Herfliegerei, --fahrerei,
-telefoniererei sowie der entsprechend vorgehaltenen Gebäude den
Steuerzahler viel, viel billiger kommt als die Zusammenführung in der
Hauptstadt. Und wenn sich Bonn und NRW noch so sehr dagegen wehren:
Eines Tages wird dieser unhaltbare Zustand auch dem eigenen
Landesbürger nicht mehr als Bringschuld der Geschichte verkauft
werden können. Es wäre besser, sich damit abzufinden. Schmerzensgeld
ist längst genug geflossen.
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Christoph Pepper
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Datum: 24.01.2013 - 18:54 Uhr
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