Bilanzrecht durchgreifend verbessert

Bilanzrecht durchgreifend verbessert

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Bilanzrecht durchgreifend verbessert



(pressrelations) - Zur abschliessenden Beratung des Gesetzentwurfs zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz-BilMoG) erklaeren der rechtspolitische Sprecher des SPD-Bundestagsfraktion Joachim Stuenker und der zustaendige Berichterstatter Klaus Uwe
Benneter:

Mit der seit Jahrzehnten umfangreichste Bilanzrechtsreform wird die Koalition vor allem kleine und mittelstaendische Unternehmen entlasten und Konsequenzen aus der weltweiten Finanzmarktkrise ziehen.

In Zukunft muessen kleine Unternehmen, also Einzelkaufleute und Personengesellschaften, keine handelsrechtliche Bilanzen mehr aufstellen. Allein diese Massnahme wird rund 500.000 Unternehmen zugutekommen. Zudem sind fuer rund 9000 Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen, da kuenftig grosszuegiger definiert wird, was ein kleines, mittelgrosses oder grosses Unternehmen ist. Rund 1.600 Kapitalgesellschaften werden kuenftig nicht mehr als gross, sondern als mittelgross eingestuft, und etwa 7.400 Unternehmen werden zusaetzlich in die Kategorie klein fallen.

Im Rahmen der parlamentarischen Beratungen wurden insbesondere Konsequenzen aus der weltweiten Finanzmarktkrise gezogen. Den Bilanzzielen der Transparenz sowie der Nachhaltigkeit und damit der Finanzstabilitaet wurde staerker Rechnung getragen. Dazu gehoert, dass die wirtschaftlichen Risiken bei sogenannten Zweckgesellschaften besser aufgedeckt werden. Unternehmen muessen kuenftig schon dann in den Konzernabschluss einbezogen werden, wenn das Mutterunternehmen bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Chancen und Risiken traegt. Der Spielraum zur Auslagerung von Risiken, den Finanzinstitute fuer ihre "giftigen" Wertpapiere genutzt haben, wird damit weitestgehend eingeschraenkt.

Zugleich begegnet das Gesetz Fehlentwicklungen der internationalen Rechnungsstandards, die im Zuge der Finanzmarktkrise deutlich geworden sind. Die Zeitwertbewertung, nach der Finanzinstrumente wie Anleihen oder Aktien zu Marktpreisen zu bewerten sind, wird fuer den Mittelstand nicht eingefuehrt. Das deutsche Vorsichtsprinzip wird also weiterhin gelten. In der Finanzmarktkrise hat sich die Zeitwertbewertung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Volatilitaet und Prozyklik der ausgewiesenen Unternehmergewinne als problematisch erwiesen. Fuer mittelstaendische Unternehmen soll es daher dabei bleiben, dass ihre Finanzanlagen am Bilanzstichtag vorsichtig, naemlich zum urspruenglichen Anschaffungspreis, bewertet werden.



Bei Kreditinstituten wird hingegen das Zeitwertverfahren zugelassen. Es entspricht der bisherigen Praxis und international zeichnet sich eine Abkehr vom Konzept einer zeitwertorientierten Bewertung nicht ab. Im Hinblick auf die Bewertungsrisiken bei Zeitwertgewinnen wird allerdings im Interesse des Nachhaltigkeitsgrundsatzes eine zusaetzliche ausschuettungsgesperrte Ruecklage eingefuehrt. Kreditinstitute, die einen Handelsbestand mit Zeitwerten bewerten, sind verpflichtet, in jedem Geschaeftsjahr in einem Sonderposten ein Betrag einzustellen, der mindestens zehn Prozent der Nettoertraege des Handelsbestandes entspricht.

Mit der Reform werden wir das deutsche Handelsbilanzrecht durchgreifend verbessern. Im Vergleich zu den internationalen Rechnungsstandards schafft das Regelwerk ein sowohl kostenguenstigeres und transparenteres wie nachhaltigeres Rechnungslegungs- und Bilanzierungssystem. Der groesste Teil der Reform soll erstmals fuer die im Kalenderjahr 2010 beginnenden Geschaeftsjahre gelten. Ein Teil der Erleichterungen soll aber bereits fuer das Geschaeftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden koennen.


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Datum: 26.03.2009 - 14:41 Uhr
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