Keine Belästigung mehr für Verbraucherinnen und Verbraucher

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ID: 80372

Keine Belästigung mehr für Verbraucherinnen und Verbraucher



(pressrelations) - lass der Verabschiedung des Gesetzes zur Bekaempfung gegen unerlaubte Telefonwerbung erklaert der zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion im Ausschuss fuer Ernaehrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Manfred Zoellmer:

Durch das heute verabschiedete Gesetz werden zukuenftig unerlaubte und belaestigende Werbeanrufe wirksam und besser bekaempft werden koennen, die Verbraucherinnen und Verbraucher bekommen mehr Rechte.

Mit dem Massnahmenpaket, das das Gesetz vorsieht, wird endlich denen das Handwerk gelegt, die das Telefon als allzu billige Methode zur Ueberrumpelung von Verbraucherinnen und Verbrauchern benutzt haben. In millionenfacher Weise waren in den vergangenen Jahren Konsumenten Opfer sogenannter "Cold Calls" - Anrufen zur Unzeit, die alleinig das Ziel hatten, den Angerufenen Zeitschriftenabonnements, Gluecksspiele oder neue Telekommunikationsvertraege aufzuschwatzen. Haeufig wurden die Verbraucherinnen und Verbraucher auch direkt oder verschleiert zur Aenderungen laufender Vertraege veranlasst.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten nunmehr ein umfassendes Widerrufsrecht. Ein Rechtsmittel, das ihnen aus dem Fernabsatzrecht bereits bekannt ist und mit dem sie umzugehen gelernt haben. Dies erlaubt den Widerruf von Vertraegen, verhindert aber nicht durch unnoetige buerokratische Bestaetigungsloesungen die Moeglichkeit, auch von Verbraucherinnen und Verbrauchern haeufig gewuenschte Vertragsangelegenheiten am Telefon zu regeln.

Bei Verstoessen sieht das Gesetz ein Bussgeld bis zu 50.000 Euro vor. Eine tatsaechlich verhaengte Geldbusse kann im Einzelfall deutlich hoeher sein, so dass Verstoesse von Unternehmen zukuenftig nicht nur "aus der Portokasse" beglichen werden koennen.

Es wird nochmals klarstellend darauf hingewiesen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Werbeanrufen zuvor ausdruecklich zustimmen muessen. Es bleibt bei der geltenden Rechtslage, dass diese Einwilligung nicht in vorformulierten Einwilligungserklaerungen abgegeben werden kann.



Rufnummern bei Werbeanrufen duerfen nicht unterdrueckt werden. Bei Verstoessen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrueckung droht ebenfalls ein Bussgeld. Es muss bei Werbeanrufen zukuenftig die Nummer angezeigt werden, die dem Anrufenden zugewiesen ist. Mithilfe dieser Nummern koennen die Verbraucherinnen und Verbraucher auf einfache Weise feststellen, wer sie angerufen und im Zweifelsfall belaestigt hat. Damit stellen wir sicher, dass Angerufene nicht umstaendlich ermitteln muessen, wer sie angerufen hat. Auch die Loesungen, die fuer telefonisch geschlossene Vertraege oder Vertragsaenderungen gefunden wurden, sind nunmehr verbraucherfreundlich gestaltet.

Im Falle eines Anbieterwechsels (zum Beispiel bei Telekommunikation oder Energie) ist die Textform fuer die Kuendigung des alten Vertrages notwendig. Der neue Anbieter muss dem alten Anbieter eine Kuendigung vorlegen, bevor zum Beispiel ein Telefonanschluss auf einen neuen Anbieter umgestellt werden kann. Damit wird das unbemerkte Unterschieben von Vertraegen quasi unmoeglich.

Im Falle einer blossen Vertragsaenderung (zum Beispiel Tarifwechsel) und bei gaenzlich neuen Vertraegen erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher zukuenftig ein umfassendes Widerrufsrecht im Buergerlichen Gesetzbuch (BGB). Danach muessen die Anbieter die Verbraucherinnen und Verbraucher ueber die Vertragskonditionen und die Widerrufsmoeglichkeit schriftlich aufklaeren. Bei Widerruf wird der Vertrag grundsaetzlich rueckwirkend aufgeloest. Erhalten die Verbraucherinnen und Verbraucher keine Widerrufbelehrung, gilt das Widerrufsrecht zeitlich unbeschraenkt, ansonsten steht ihnen dieses Recht zwei beziehungsweise vier Wochen lang zu. Die Beweislast fuer den Zugang der Widerrufsbelehrung traegt der Anbieter.

Diese Widerrufsmoeglichkeit macht das "Unterschieben" von Tarifwechseln unattraktiv, denn die notwendige schriftliche Widerrufsbelehrung verdeutlicht den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Inhalt eines etwaigen muendlichen Vertrages.

Mit dieser Aenderung erfassen wir auch Abofallen im Internet. Insgesamt werden mit dem Gesetz deutliche, einheitliche und mit dem Widerrufsrecht auch den Verbraucherinnen und Verbraucher bekannte Regelungen eingefuehrt und die Flut der unerwuenschten und belaestigenden Telefonanrufe wird sich drastisch reduzieren. Dies ist ein grosser Erfolg fuer die Verbraucherinnen und Verbraucher.


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Datum: 26.03.2009 - 15:41 Uhr
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