Weser-Kurier: Kommentar zur Abschaffung des Lärmgrenzwert-Bonus für die Bahn
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machen kann, erkennt der Gesetzgeber mit der Abschaffung des
Schienenbonus an. Umso unverständlicher ist, dass dies erst 2016 in
Kraft treten soll. Das ergibt keinen Sinn - bis dahin können schon
wieder so viele Schienenwege mitsamt des Bonus' in der Planung sein,
dass die Gesetzesänderung zum Lippenbekenntnis verkommt. Dabei warten
noch weitere Herausforderungen, die aus dem zunehmenden
Schienenverkehr in einem relativ grenzenlosen Europa erwachsen. Das
Thema Bahnlärm muss auf EU-Ebene angepackt werden, damit alle
Güterzüge, die international unterwegs sind, denselben Regelungen
unterworfen sind und beispielsweise mit modernen Flüsterbremsen
ausgestattet sein müssen. Den Schienenbonus aufzuheben, ist dabei
noch die geringste Tat, die möglichst schnell umgesetzt werden sollte
- damit die größeren Aufgaben nicht noch länger warten müssen.
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Datum: 28.01.2013 - 21:27 Uhr
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