Bundesverfassungsgericht verhängt in drei Fällen Missbrauchsgebühr
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Bundesverfassungsgericht verhängt in drei Fällen Missbrauchsgebühr
Im ersten Fall hatte sich der Beschwerdeführer u.a. gegen eine Gerichtsentscheidung gewandt, die ihn zur Begleichung eines für Falschparken ergangenen Bußgeldbescheids in Höhe von 5 € verurteilte; eine Verletzung seiner Grundrechte hat der Beschwerdeführer weder vorgetragen noch ist eine solche ersichtlich. Im zweiten Verfahren hatte der Beschwerdeführer - trotz eines entsprechenden Hinweises - darauf bestanden, dass über seine nicht ordnungsgemäß begründete Verfassungsbeschwerde entschieden wird; außerdem hatte er auch den Rechtsweg nicht erschöpft. Der Beschwerdeführer der dritten Verfassungsbeschwerde, ein Rechtsanwalt, verletzte die Darlegungspflicht, indem er dem Bundesverfassungsgericht u.a. den ursprünglich angegriffenen Bußgeldbescheid nicht vorlegte. Darüber hinaus fehlte auch die Angabe des Aktenzeichens des ursprünglichen Verfahrens, so dass der Sachverhalt unklar blieb und damit schon die Beschwer durch die angegriffene Entscheidung nicht festgestellt werden konnte.
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Datum: 27.03.2009 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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