Bundesverfassungsgericht verhängt in drei Fällen Missbrauchsgebühr
ID: 80540
Bundesverfassungsgericht verhängt in drei Fällen Missbrauchsgebühr
Im ersten Fall hatte sich der Beschwerdeführer u.a. gegen eine Gerichtsentscheidung gewandt, die ihn zur Begleichung eines für Falschparken ergangenen Bußgeldbescheids in Höhe von 5 € verurteilte; eine Verletzung seiner Grundrechte hat der Beschwerdeführer weder vorgetragen noch ist eine solche ersichtlich. Im zweiten Verfahren hatte der Beschwerdeführer - trotz eines entsprechenden Hinweises - darauf bestanden, dass über seine nicht ordnungsgemäß begründete Verfassungsbeschwerde entschieden wird; außerdem hatte er auch den Rechtsweg nicht erschöpft. Der Beschwerdeführer der dritten Verfassungsbeschwerde, ein Rechtsanwalt, verletzte die Darlegungspflicht, indem er dem Bundesverfassungsgericht u.a. den ursprünglich angegriffenen Bußgeldbescheid nicht vorlegte. Darüber hinaus fehlte auch die Angabe des Aktenzeichens des ursprünglichen Verfahrens, so dass der Sachverhalt unklar blieb und damit schon die Beschwer durch die angegriffene Entscheidung nicht festgestellt werden konnte.
URL: http://www.bundesverfassungsgericht.de/
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 27.03.2009 - 12:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 80540
Anzahl Zeichen: 0
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 407 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesverfassungsgericht verhängt in drei Fällen Missbrauchsgebühr"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverfassungsgericht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Pressemitteilung Nr. 2/2016 vom 14. Januar 2016 Beschluss vom 16. Dezember 2015 1 BvR 685/12 Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung für einen Abschnitt der Bundesautobahn A
75. Geburtstag der ehemaligen Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dr. h.c. Renate Jaeger ...
Pressemitteilung Nr. 99/2015 vom 29. Dezember 2015 Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, feiert am morgigen 30. Dezember 2015 ihren 75. Geburtstag. Die in Darmstadt geborene Jubilarin studierte Rec
In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger Amtspflichtverletzungen grundsätzlich eingerechnet werden ...
Hierzu lautet der Kurztext: In die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursacht wird und im Verhältnis zur Gesamtumlage nicht
Weitere Mitteilungen von Bundesverfassungsgericht
Friedensfahnen in Straßburg und Baden-Baden ...
DIE LINKE ruft zu vielfältigen Protestaktionen anlässlich des 60jährigen Bestehens der NATO am 4. April auf. Dazu erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Wolfgang Gehrcke: DIE LINKE hat ihre Mitglieder und Sympathisanten aufgerufen, sich an den vielfältigen friedlichen Protesten gegen die NA
Bundespräsident Horst Köhler hat der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Frau Professor Jutta Limbach, zum 75. Geburtstag folgendes ...
geehrte Frau Professor Limbach, zu Ihrem besonderen Geburtstag gratuliere ich Ihnen herzlich. Geradlinig, entschlossen und mutig haben Sie im Laufe Ihrer beeindruckenden Karriere Verantwortung übernommen und Demokratie, Rechtsstaat und Kultur in Deutschland zum Guten geprägt. Ob als Hochschulle
Deutsche, französische und polnische Parlamentarier treffen sich in Warschau ...
Eine Delegation des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union unter Leitung des Vorsitzenden Gunther Krichbaum wird sich am 30. und 31. März 2009 zu einem trilateralen Parlamentariertreffen im Rahmen des „Weimarer Dreiecks“ in Warschau aufhalten. Zu diesem Arbeitstreffen der
Bundesgerichtshof: Pfizer durfte den eigenen Standpunkt zur Festbetragsregelung in öffentlichen Anzeigen verteidigen ...
Der u. a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte heute darüber zu entscheiden, ob die Benennung eines Arzneimittels im Rahmen einer öffentlichen Auseinandersetzung über die Festsetzung eines Festbetrags für dieses Arzneimittel gegen Werbeverbote des Heil




