Streit ums Bauen: Schlichten statt Richten
ID: 805466
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Am 21.02.2013 informieren Rechtsanwalt Dr. Axel Merz, der Architekt und Sachverständige Diplom-Ingenieur Michael Probst und Rechtsanwalt Dr. Armin Roßbach beim Koblenzer Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz über die Rechte der Bauherren.
Herkömmliche Maßnahmen wie Gerichts- und Schiedsgerichtsverfahren werden der Situation nur unzureichend gerecht. Ihnen gegenüber bieten ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation einen deutlichen Zeitgewinn und sind weitaus günstiger. Bei den zuständigen Rechtsanwaltskammern werden Listen von Schlichtern geführt, welche sich nach entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen hierfür qualifiziert haben. Meist sind diese Verfahren im Baurecht in relativ kurzer Zeit erledigt. Der Schlichter oder Mediator organisiert so schnell wie möglich einen gemeinsamen Termin zwischen den Streitparteien vor Ort. Empfehlenswert ist es, frühzeitig einen Sachverständigen hinzu zu ziehen. Im Rahmen dieser Verfahren legt der Sachverständige seine Ergebnisse und Vorschläge dar. Im zweiten Schritt werden diese Feststellungen von den Parteien unter Leitung des Mediators erörtert und diskutiert. Dass die Beteiligten die Feststellungen des Sachverständigen kritisch hinterfragen, ist ein gewollter Effekt. Sachverständiger und Parteien sollen dazu gebracht werden, neue Lösungen zu erarbeiten. Nach Erfahrungen der Rechtsanwaltskammer Koblenz kommen dabei außerordentlich konstruktive und kreative Lösungen heraus.
Ziel einer Schlichtung als auch einer Mediation ist es, dass die streitenden Beteiligten mit Hilfe eines Dritten eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konfliktes finden. Hier liegt einer der wesentlichen Unterschiede zu staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Der Schlichter oder Mediator leitet dabei das Verfahren. Anders als bei staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten entscheidet der Schlichter oder Mediator die Sache jedoch nicht selbst. Der Schlichter unterbreitet den Beteiligten einen Vorschlag, der Mediator hingegen unterstützt lediglich die Beteiligten mit speziellen Konfliktlösungstechniken darin, selbst eine Lösung zu finden. Die Sachkompetenz steht daher den Beteiligten im Gegensatz zur Schlichtung selbst zu.
Besonders effektiv sind diese Verfahren auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie bei Baumaßnahmen im Ausland unter Beteiligung deutscher Unternehmen, Investoren oder bei der Durchführung von Baumaßnahmen in Deutschland mit ausländischen Firmen oder Banken.
Hier bieten sowohl die Schlichtung als auch die Mediation Lösungsmechanismen an, die losgelöst sind von rechtlichen Schranken einzelner nationaler Rechte.
Weitere Informationen zum Thema „Meine Rechte als Bauherr“ erhalten Sie auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 21.02.2013, 17:30 Uhr im Görreshaus, Eltzerhofstraße 6a in 56068 Koblenz. Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info@srh-pr.de
Der Eintritt ist frei! Nach der Veranstaltung wird ein Imbiss gereicht.
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Datum: 30.01.2013 - 09:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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