Baugewerbe: Keine Benachteiligung des Mittelstandes beim Zahlungsverzug! - DeutlicheÄnderung des vorgelegten Gesetzentwurfs notwendig!
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der es um den Gesetzentwurf zur Umsetzung der
EU-Zahlungsverzugsrichtlinie in nationales Recht geht, fordert der
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes
Felix Pakleppa eine Regelung, die zu keiner Verschlechterung der
Situation der mittelständischen Unternehmen in Deutschland führt.
Pakleppa wörtlich: "Das ist der mittelstandsfeindlichste
Gesetzentwurf, den wir in dieser Legislaturperiode auf den Tisch
bekommen haben. Die vorgesehenen Änderungen führen zu deutlich
längeren Zahlungsfristen als dies derzeit der Fall ist, so dass das
eigentliche Ziel der umzusetzenden EU-Richtlinie konterkariert wird.
Im Ergebnis wird durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung der
Zahlungsverzug im werkvertraglichen Geschäftsverkehr nicht bekämpft
und würde zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen. Vielmehr wird
durch die geplanten Änderungen der Zahlungsverzug weiter befördert,
indem es Auftraggebern erleichtert wird, Zahlungsfristen zu
verlängern. Die Bauwirtschaft fordert daher, dass die derzeit im
Werkvertragsrecht geltenden Regelungen zur Abnahme, Fälligkeit sowie
zur Zahlungsfrist von Schluss- und Abschlagsrechnungen zumindest
nicht zu Lasten der Auftragnehmer verändert werden. Die
vorleistungspflichtigen Unternehmen der Bauwirtschaft dürfen nicht
für noch längere Zeiträume als unfreiwillige Kreditgeber missbraucht
werden, als dieses ohnehin bereits der Fall ist. Das Ziel der
Richtlinie, Zahlungsfristen zu verkürzen und die Zahlungsmoral zu
verbessern, darf nicht ad absurdum geführt werden."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
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Datum: 29.01.2013 - 12:10 Uhr
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