Die häufigsten Fehler bei der Bauabnahme
ID: 805527
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Am 19.02.2013 informieren Rechtsanwalt Dr. Axel Merz, der Architekt und Sachverständige Diplom-Ingenieur Michael Probst und Rechtsanwalt Dr. Armin Roßbach beim Bad Kreuznacher Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz und der Sparkasse Rhein-Nahe über die Rechte der Bauherren.
Fehler: Abnahme ohne Sachverständigen
Eine solch wichtige Rechtshandlung wie die Bauabnahme sollte ein Bauherr niemals ohne einen Sachverständigen vorbereiten und durchführen. Der Sachverständige allein besitzt die Sachkompetenz zu entscheiden, ob das Bauwerk entsprechend der vertraglich geschuldeten Leistungsbeschreibung mangelfrei erbracht wurde. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle u.a. durch einen unabhängigen Berater des Bauherrenschutzbundes e.V. bietet hier einen sicheren Weg. Rechtsanwalt Dr. Rossbach empfiehlt vor dem avisierten Abnahmetermin eine Begehung des Bauwerkes, um vorhandene Mängel zu dokumentieren.
Fehler: Fehlende Dokumentation im Protokoll
Es ist wichtig, während des Abnahmetermins ein Abnahmeprotokoll zu erstellen. Nur so können alle zum Zeitpunkt der Abnahme vorhandenen Mängel ordnungsgemäß dokumentiert werden. Auf dem Abnahmeprotokoll müssen die Teilnehmer der Abnahme und das Datum vermerkt sein sowie alle konkreten Mängel.
Fehler: Vergessene Vorbehalte
Da die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls eine Rechtshandlung darstellt, die zu erheblichen Rechtsfolgen führt, ist es sehr wichtig, etwaige Ansprüche z.B. zur Geltendmachung der Vertragsstrafe, schriftlich zu klären. Vorbehalte hinsichtlich der Geltendmachung von Mängeln müssen ins Protokoll aufgenommen werden. Abnahmen in Kenntnis des Mangels ohne Vorbehalte führen zu einem Verlust der allgemeinen Gewährleistungsansprüche.
Ist ein Bauwerk erst einmal abgenommen, sind alle weiteren Ansprüche zur weiteren Leistungserfüllung gegenüber dem Bauunternehmer erloschen. Es bestehen dann nur noch Gewährleistungsansprüche und die Gewährleistungszeit beginnt. Zukünftig liegt die Beweislast für alle weiteren Mängel beim Bauherrn. Deshalb sollten alle vorhandenen Mängel schriftlich vom Bauunternehmer im Übernahmeprotokoll anerkannt werden.
Fehler: Zwischenabnahmen
Der Bauherr sollte niemals Teilabnahmen einzelner Gewerke durchführen, da mit dem Zeitpunkt der Abnahme auch die Gewährleistungszeit für die abgenommenen Leistungen zu laufen beginnt und dies zu erheblichen Rechtsnachteilen für den Bauherrn führen kann. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass nur eine Gesamt-Abnahme nach Fertigstellung erfolgt.
Fehler: Stille Abnahme
Eine Abnahme kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln erfolgen, z.B. durch den Einzug in das Haus. Aus diesem Verhalten des Bauherrn ergibt sich, dass er das Bauwerk des Unternehmers als im Wesentlichen mangelfrei anerkennt. Sollte der Bauherr in ein nicht mangelfreies Haus einziehen, so muss nach außen hin dokumentiert werden, dass trotz Einzug das Haus nicht als mangelfrei anerkannt wird.
Enthält das Abnahmeprotokoll Mängel, so bestehen zunächst Ansprüche auf Mängelbeseitigung. Ist der Bauunternehmer mit der Beseitigung des Mangels in Verzug, kann ein anderer Bauunternehmer mit der Beseitigung der Mängel beauftragt werden. Außerdem hat der Bauherr ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich der Kosten für die Beseitigung der vorhandenen Mängel. Das Zurückbehaltungsrecht besteht kraft Gesetzes in zweifacher Höhe der Mängelbeseitigungskosten. Dieser so genannte Druckzuschlag soll ein Anreiz für den Unternehmer sein, die Mängel so schnell wie möglich zu beseitigen.
Weitere Informationen zum Thema „Meine Rechte als Bauherr“ erhalten Sie auf dem Verbraucherrechtstag der Rechtsanwaltskammer Koblenz am 19.02.2013, 17:30 Uhr in der Sparkasse Rhein-Nahe, 3.Stock, Kornmarkt 5, 55543 Bad Kreuznach (Zufahrt zum kostenlosen Parkhaus über Roßstraße, ec-Karte erforderlich). Um Anmeldung wird gebeten bei: Andrea Zaszczynski, Pressestelle Rechtsanwaltskammer Koblenz, Telefon: 040/41 32 700, info@srh-pr.de
Der Eintritt ist frei! Nach der Veranstaltung wird ein Imbiss gereicht.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskammer Koblenz KdöR:
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Pressekontakt der Rechtsanwaltskammer Koblenz KdöR:
Schott Relations Hamburg GmbH
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111
20253 Hamburg
Telefon: 040/41 32 700
Fax: 040/41 32 70-70
E-Mail: info(at)srh-pr.de
www.srh-pr.de
Datum: 30.01.2013 - 10:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 805527
Anzahl Zeichen: 4579
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Hamburg
Telefon: 040/ 41 32 700
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.01.2013
Diese Pressemitteilung wurde bisher 629 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die häufigsten Fehler bei der Bauabnahme "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Schott Relations Hamburg GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Rechtsanwaltskammer Koblenz. Beim Koblenzer Erbrechtstag am 04.11.2013 erklären Rechtsanwalt Georg Kaiser, Rechtsanwalt Joachim Müller und Rechtsanwältin Michaela Porten-Biwer, was es im Erbrecht zu beachten gibt, um Steuern zu sparen und in einer Patchworkfamilie niemanden zu benachteiligen.
Keine Angst vor Kortison- Die richtige Einnahme verringert Nebenwirkungen ...
Frankfurt am Main, 02. September 2013 – Wenn Patienten hören, dass sie eine Kortison-Therapie brauchen, haben sie erst einmal Bedenken. Aus der Vergangenheit sind viele Nebenwirkungen bekannt, doch das war meist der Unwissenheit geschuldet. Die Therapie war noch neu, das Kortison wurde schlichtwe
Perfekte Produkte für den Absatzmarkt - Viel Können und viel Kommunikation ...
Jedes Unternehmen muss sich immer wieder den Veränderungen und Herausforderungen des Marktes stellen. Dabei ist vielen nicht bewusst, dass es auch innerhalb eines Betriebes Barrieren zu überwinden gibt. Die interne Kommunikation spielt hier eine wichtige Rolle. Im Zeitalter der Individualisieru
Weitere Mitteilungen von Schott Relations Hamburg GmbH
Dr. Klein-Trendindikator Baufinanzierung 12/2012: Darlehensrate für Baufinanzierungen erreicht neuen Tiefststand ...
Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher Dr. Klein & Co. AG, berichtet über aktuelle Trends in der Baufinanzierung und kommentiert die Ergebnisse des Dr. Klein-Trendindikators Baufinanzierung (DTB). Vor dem Hintergrund, dass sich das Zinsniveau immer noch auf dem Tiefststand befindet, sinkt
Streit ums Bauen: Schlichten statt Richten ...
Gerade im Baurecht ist der Rechtsweg meist lang. Aber Streitigkeiten müssen nicht immer vor Gericht ausgetragen werden. Oft kommt es nur auf eine optimale "Streitbeilegungstechnik" an. Ein Anwalt kann dabei als Mediator helfen, die wirtschaftlichen Interessen der Streitparteien zu einer e
Body Attack kommt nach Köln ...
Hohe Frequenz, gehobenes Publikum: Die Pfeilstraße in der Kölner City gehört zu den besten Einzelhandelslagen der Domstadt. Das hat nun auch die Body Attack Sports Nutrition GmbH & Co. KG bewogen, dort einen neuen „Premium Store“ zu eröffnen, den ersten in Köln. An der Pfeilstraße
OTIS verlagert Kölner Standort ...
Die OTIS GmbH & Co. OHG, nach eigenen Angaben der weltweit größte Hersteller von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen, verlagert seine Kölner Dependance. Auf Vermittlung der Kölner Immobilienexperten von GREIF & CONTZEN in Kooperation mit dem Immobilienberatungsunternehmen CBRE hat das




