BPI: Begründung ohne Substanz! Zwangsmaßnahmen bleiben trotz anhaltend starker Konjunktur bestehen
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wie vor keinen Änderungsbedarf bei den in Krisenzeiten erhobenen
Zwangsmaßnahmen zulasten der pharmazeutischen Industrie. Das ergab
die in der europäischen Transparenzrichtlinie und im SGB V
verankerten Pflicht zur jährlichen Überprüfung von Preismoratorium
und Zwangsabschlägen. Begründet wird die Entscheidung vor allem mit
Umsatzzuwächsen und positiven Wirtschaftsprognosen für die
Pharmaindustrie. Die niedrige Belastung äußere sich nicht zuletzt in
der geringen Anzahl genehmigter Anträge auf Ausnahmen von
Herstellerzwangsabschlägen und Preismoratorium. Außerdem sei das vom
Gesetzgeber angestrebte Einsparvolumen durch das
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) noch nicht erreicht.
Insgesamt sei die gesamtwirtschaftliche Entwicklung laut BMG aufgrund
der Staatsschuldenkrise im Euroraum immer noch mit erheblichen
konjunkturellen Risiken verbunden. Die Begründung löst Kopfschütteln
bei den Betroffenen aus: "Diese Begründung ist völlig substanzlos und
nicht mit Zahlen und Fakten unterlegt", sagt Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI). "Der blanke Hohn ist der Vorwurf der geringen Anzahl
von genehmigten Ausnahmeanträgen. Wenn ich nur die Genehmigung
bekomme, wenn ich nahezu den Konkurs des Unternehmens nachweise, hat
dies nichts mit der Frage zu tun, ob ein Arzneimittel wirtschaftlich
noch zu produzieren ist. Zwangsmaßnahmen aufgrund zu erwartender
Gewinne der Pharmaindustrie und zu erwartender Verlusten der GKV
aufrecht zu erhalten, ist unhaltbar. Die Realität sieht so aus: Die
Wirtschaft boomt, die Zahl der Arbeitslosen sinkt und die Gesetzliche
Krankenversicherung häuft Milliardenüberschüsse an. Eine
Konjunkturflaute ist nicht in Sicht. Anderseits hat die Industrie
über mehr als drei Jahre alle Kostensteigerungen die von außen kommen
zu schultern, ohne diese refinanzieren zu können und vor diesem
Hintergrund ist die Entscheidung des BMG, die Zwangsmaßnahmen nicht
einmal zu korrigieren, völlig unverständlich."
Der BPI hatte bereits im November 2012 in seiner Stellungnahme an
das BMG auf Basis der wirtschaftlichen Rahmendaten und aktueller
Äußerungen des BMG wie schon 2011 erneut nachgewiesen, dass die
Zwangsmaßnahmen vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) nicht gerechtfertigt sind. So könne von
einer prekären Kassenlage keine Rede sein, da Einzelkassen und
Gesundheitsfonds zum Ende des Jahres 2012 rund 27 Milliarden Euro an
Überschüssen verbucht hätten. Auch liege die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse auf einem
historischen Höchststand und die konjunkturellen Aussichten seien so
stabil, dass auch der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt (BVA)
eine positive Prognose für 2013 abgegeben habe. "Bessere Argumente
für ein Ende der unverhältnismäßigen Belastung der pharmazeutischen
Unternehmen in Deutschland kann man nicht finden", so Henning
Fahrenkamp. "Wir fordern das BMG auf, diesen Tatsachen endlich einmal
ins Auge zu sehen und die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen.
Immerhin geht es hier nicht zuletzt auch um die so oft gelobte
unternehmerische Freiheit und die Wettbewerbsfähigkeit des
Pharmastandortes Deutschland."
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de
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Datum: 30.01.2013 - 11:47 Uhr
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