Lausitzer Rundschau: Wäre da nicht "Opus Dei"
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Jungengymnasium
ID: 806163
konservativste, reaktionärste Flügel der katholischen Kirche will in
Potsdam ein Gymnasium errichten. Ausgerechnet in der Brandenburger
Landeshauptstadt soll eine reine Jungenschule entstehen. Eine
Schulgründung dieser Gruppierung passt nicht ins tolerante
Brandenburg, sie passt nicht zum weltoffenen Katholizismus des
Erzbistums Berlin und auch nicht mehr ins 21. Jahrhundert. Das
Leipziger Urteil freilich ist dennoch zu begrüßen. Denn lässt man
einmal die Zusammenarbeit des Potsdamer Schulträgers mit dem "Opus
Dei" außer Acht, ist es durchaus denkbar, dass eigenständige Jungen-
und Mädchenschulen ein erfolgreiches Nischenangebot im Bildungssektor
sein können. Etwa für Eltern, die ihre Kinder nach dem Vorbild der
englischen Eliteschule Eton erziehen lassen wollen. Und genau für
solche Ausnahmen gibt es in Deutschland die "Schulen in Freier
Trägerschaft". Deswegen ist es gut, wenn die Leipziger Richter nun
klarstellen, dass sich diese Schulen nicht in allem nach dem
staatlichen System zu richten haben. Und es ist gut, wenn dem
Hineinregieren von Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch in
die Landschaft der freien Schulen Grenzen gesetzt werden. Denn die
Bildungsangebote freier Träger können sich nur erfolgreich
entwickeln, wenn sie pädagogisch eigenständige Wege gehen dürfen -
egal, ob der Träger der Humanistische Verband, eine christliche
Kirche oder eine Elterninitiative ist.
Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau
Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.01.2013 - 20:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 806163
Anzahl Zeichen: 1771
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Cottbus
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 254 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lausitzer Rundschau: Wäre da nicht "Opus Dei"
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Jungengymnasium"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lausitzer Rundschau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).