Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Bundesrechnungshof
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Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Bundesrechnungshof
Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes werden durch den Bundesrechnungshof geprüft. Dessen eigene Jahresrechnung – so sieht es § 101 der Bundeshaushaltsordnung vor – prüfen Bundestag und Bundesrat, die auch die Entlastung erteilen. Zur Vorbereitung der Entscheidung des Deutschen Bundestages wird die Delegation mit dem Präsidenten, Prof. Dr. Dieter Engels, und weiteren Vertretern des Bundesrechnungshofes Fragen zum Haushaltsvollzug innerhalb der Rechnungskontrollbehörde im Jahr 2008 erörtern. Die Ist-Ausgaben des Einzelplans 20 des Bundeshaushalts, der den Bundesrechnungshof selbst, die Prüfungsämter des Bundes und die anteiligen Versorgungslasten umfasst, betrugen 2008 knapp 106 Mio. Euro, davon entfielen fast 90 Prozent auf Personalausgaben.
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Datum: 27.03.2009 - 18:11 Uhr
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