Eventuelle Krise für Anleger des MPC Leben Plus
ID: 809105
Eventuelle Krise für Anleger des MPC Leben Plus

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/MPC-Lebensversicherungsfonds.html Eine mögliche wirtschaftlich problematische Situation des MPC Leben Plus-Fonds könnte betroffene Anleger unverhofft treffen.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Der geschlossene Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds Leben plus befindet sich wahrscheinlich in einer finanziell schwierigen Lage. Indiz dafür könnte sein, dass die Beleihungsgrenze bei einer der Banken, welche den Fonds durch Kredite finanzierten, unterschritten wurde. Dies könnte dafür sprechen, dass sich gegebenenfalls der eben nicht nur auf Fremdkapital aufgebaute Fonds wirtschaftlichen Problemen gegenübersieht.
Ein endgültiges Erwachen der Anleger wäre dadurch programmiert. Diese wurden offenbar häufig mit dem Versprechen gelockt, der MPC Leben Plus sei ein höchst sicherer Fonds. Im Vertrauen darauf unterzeichneten sie diesen. Ab 2008 erfolgten dann anscheinend keine Ausschüttungen mehr, das Anlegervertrauen wäre in diesem Fall zu Recht erschüttert.
Zurückzuführen wäre dies möglicherweise auf eine fehlgegangene Beratung des Anlegers durch die Bank. Wurden den Anlegern im Rahmen dieser Beratung die Risiken der Beteiligung an dem Fonds weder schriftlich noch mündlich in entsprechender Form dargelegt, so ist der Beratungsvertrag zwischen Anleger und Bank wahrscheinlich fehlerhaft, mithin rechtlich angreifbar.
Zudem entspricht möglicherweise das Beratungsgespräch selbst nicht den rechtlichen Anforderungen. So sollen die Risiken des betroffenen Fonds mehrfach gegenüber den Anlegern verschwiegen worden sein. Diese wussten mithin angeblich nicht, dass ihnen im Falle wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Fonds der Gesamtverlust ihres Kapitals droht und sie durch die Beteiligung gleich einem Unternehmer haften. Auch wurden wohl gerade branchenfremde Anleger nicht ausreichend über den Unterschied zwischen einer "Lebensversicherung" und einem "Lebensversicherungsfonds" aufgeklärt. Hierin wäre rechtlich eine unzureichende Beratung zu sehen, es könnten sich eventuell Schadensersatzansprüche der Anleger in voller Kapitalhöhe ergeben.
Verzweifeln müssen betroffene Anleger jedoch nicht, es könnte eventuell einen Weg geben, ihr gesamtes investiertes Geld zurückzubekommen.
Ein im Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt sollte mögliche Ansprüche der Anleger geltend machen, im Hinblick auf mögliche Verjährungen ist ein zügiges Vorgehen ratsam.
http://www.grprainer.com/MPC-Lebensversicherungsfonds.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 05.02.2013 - 09:32 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 809105
Anzahl Zeichen: 2755
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 254 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Eventuelle Krise für Anleger des MPC Leben Plus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).