Zum Urteil des OLG Hamm im Prozess um das Recht von Spenderkind Sarah auf Herausgabe der Spenderiden

Zum Urteil des OLG Hamm im Prozess um das Recht von Spenderkind Sarah auf Herausgabe der Spenderidentität / Erklärung des Arbeitskreises für donogene Insemination e. V.

ID: 810240
(ots) - Heute hat das Oberlandesgericht Hamm entscheiden, das
eine junge Frau, die mit Hilfe von Spendersamen gezeugt und 1992
geboren wurde, das Recht erhält, die Identität des Spenders zu
erfahren. Das sogenannte "Auskunftsrecht" wurde seit 1989 in mehreren
Urteilen des Bundesverfassungsgerichts Kindern zugesprochen, wenn
diese Auskunft über die Identität ihres biologischen Erzeugers bzw.
ihres Vaters erhalten möchten.

Das Auskunftsrecht von Menschen, die mit Hilfe einer Samenspende
gezeugt wurden, ist jedoch gesetzlich ungeklärt.

Seit 2007 schreiben das Transplantationsgesetz und das
Gewebegesetz vor, dass die Unterlagen, aus denen die behandelte Frau
und der Spender hervorgehen, mindestens 30 Jahren aufbewahrt werden
müssen. Zuvor betrug diese Dokumentationsfrist lediglich 10 Jahre.
Das bedeutet, dass Ärzte bis 2007 die Möglichkeit hatten, diese
Dokumente nach 10 Jahren zu vernichten. In vielen Fällen sind diese
Unterlagen tatsächlich vernichtet worden, zudem wurde den
Samenspendern, wie es auch international üblich war, Anonymität
zugesichert.

Seit der deutlich verlängerten Dokumentationszeit von 30 Jahren
werden Samenspender darüber aufgeklärt, dass es später
Kontaktersuchen von Menschen geben kann, die mit Hilfe ihres Samens
gezeugt wurden. Samenspender sind daher nicht mehr anonym.

Die gerichtliche Auseinandersetzung zeigt das juristische Dilemma
auf: Zwar betrug bis 2007 die Dokumentationsfrist 10 Jahre und Ärzte
machten sich nicht strafbar, wenn sie die Unterlagen danach
vernichteten, aber den so gezeugten Menschen wurde ein
Auskunftsanspruch zugesprochen.

Der Arbeitskreis für donogene Insemination e.V. sieht dringenden
gesetzlichen Regelungsbedarf, der über Einzelfallurteile hinausgeht.
Er spricht sich für eine gesetzliche Regelung der Auskunftsansprüche


der Menschen aus, die mit Hilfe einer Samenspende gezeugt wurden, für
die Abschaffung des Anfechtungsrechts der Ehelichkeit, für eine
umfassende Freistellung der Samenspender von allen Unterhalts- und
Erbschaftsansprüchen, für eine zentrale Dokumentation dieser
sensiblen Daten und damit für eine Klärung dieser unzumutbaren
Situation für alle Beteiligten: die Ärzte, die Beratungsfachkräfte,
die Juristen und vor allem die so gezeugten Menschen.



Pressekontakt:
Für den Arbeitskreis für donogene Insemination e. V.

Prof. Dr. Thomas Katzorke
Akazienallee 8-12
45127 Essen
Tel 0201 - 294 290

Dr. Andreas Hammel
Nürnberger Str. 36
91054 Erlangen
Tel 09131 - 89 520

Dr. Rüdiger Andreeßen
Reinickendorferstr. 15
13347 Berlin
Tel 030 - 4650 7400

Dr. Petra Thorn
Langener Str. 37
64546 Mörfelden
Tel 06105 - 22629

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Datum: 06.02.2013 - 12:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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Hamm



Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin



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