Der Pflege-Bahr – was/wem nützt er?
ID: 810463
Die neue freiwillige private Pflegeversicherung
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sieht diese kapitalgedeckte Vorsorge als eine notwendige Ergänzung. Mit ihr soll die Lücke zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den niedrigen Geldleistungen der gesetzlichen Versicherung geschlossen werden.
Jeder Bundesbürger, der bereit ist diese freiwillige, private Pflege-Zusatzversicherung abzuschließen, bekommt einen jährlichen Zuschuss von 60,- € (5,-€ monatlich) zur Versicherungsprämie. Dieser Zuschuss wird jedoch nur für Pflegetagegeldversicherungen gewährt, die bestimmte, gesetzlich vorgegebene Bedingungen erfüllen.
Der Zuschuss selbst ist unabhängig vom jeweiligen Einkommen. Die Förderung wird gebilligt, wenn der Versicherte selbst mindestens einen Anteil von 10,- € im Monat trägt. D.h., ein monatlicher Betrag von 15,- € darf nicht unterschritten werden. Der jährliche Mindestbeitrag für den Versicherten liegt somit bei 120,- €. Ein Leistungsanspruch für diese Versicherung ist erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren gegeben. Dieser Zeitraum ist länger als bei einer „normalen“ privaten Pflege-Zusatzversicherung.
Die Versicherung kann jeder Bürger abschließen, der nicht bereits pflegebedürftig ist. Niemand sonst darf aufgrund gesundheitlicher Probleme abgelehnt werden. Leistungsausschlüsse, Risikozuschläge oder Gesundheitsprüfungen sind nicht zulässig. Die Höhe der Prämie hängt vom Alter bei Versicherungseintritt ab.
Diese neue Pflege-Zusatzversicherung ist verpflichtet für sämtliche Pflegestufen Leistungen vorzuhalten – für die Pflegestufe III sind 600,- € im Monat das Minimum. Die Verordnung begrenzt gleichzeitig die Verwaltungs- und Abschlusskosten.
Bereits jetzt, vor Inkrafttreten des Versicherungsmodells, wird Kritik an dem Konzept laut. Es bestehe das Risiko, dass sich nun auch schwer Kranke versichern können, bei denen die Pflegebedürftigkeit bereits abzusehen ist. Hierbei lohne sich der Abschluss jedoch nur dann, wenn man die ersten fünf Jahre Karenzzeit „übersteht“. Es wird davon ausgegangen, dass gesunde Bürger diese Versicherung meiden und kostengünstigere „normale“ Pflegeversicherungen mit Gesundheitsprüfung und ohne 5jährige Wartezeit abschließen. Aufgrund dieser langen Wartezeit kommt diese neue Pflege-Zusatzversicherung für ältere Menschen weniger in Frage.
Des Weiteren werden am 21.12.2012 die Bisex-Tarife für Versicherungen abgeschafft. Ab dem 22.12.2012 zahlen Männer und Frauen für alle Versicherungen die gleichen Tarife. Im Falle der Pflege-Zusatzversicherungen hat dies zur Folge, dass Männer dann ca. 40 Prozent mehr zahlen. Bis dato bezahlten die Männer einen geringeren Beitrag, weil ihre Lebenserwartung kürzer und die Pflegeausgaben niedriger ausfallen.
Die Änderung bzw. Gleichstellung der Versicherungstarife ist auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zurückzuführen. Er hat beschlossen, dass das Geschlecht bei der Festlegung der Versicherungstarife keinen diskriminierenden Charakter haben darf.
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Datum: 06.02.2013 - 15:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 810463
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Ansprechpartner: Melanie Schmidt
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Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
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Freigabedatum: 06.02.2013
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