Schuldner müssen noch 3 Jahre nach der Restschuldbefreiung leiden
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Was das in der Praxis für die verschuldeten Erwerbstätigen bedeutet, schilderte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrer Begrüßungsrede auf dem Achten Deutschen Insolvenzrechtstag am 7. April 2011 in Berlin so: "Untersuchungen zufolge liegt die durchschnittliche Überschuldungsdauer - gerechnet vom Auslöser der Überschuldung bis zur Löschung des SCHUFA-Eintrags - bei durchschnittlich 14 Jahren. Dass diese lange Zeit fast zwangsläufig zum Motivationsverlust beim Schuldner führt, muss nicht näher erklärt werden." Laut Bundesjustizministerin bestehe "die akute Gefahr, dass Schuldner ihre Erwerbstätigkeit in die Schattenwirtschaft auslagern und ihre Einkünfte rechtswidrig, aber schwer kontrollierbar dem Zugriff der Gläubiger entziehen."
Die Bundesjustizministerin führte weiter aus: "Wir müssen uns bei allen Überlegungen bewusst machen, dass es oft gerade unternehmerisches Wagnis und wirtschaftliches Engagement sind, die zur Überschuldung führen - also genau jene Triebkräfte, die unsere Volkswirtschaft dringend benötigt. Bei den Reformbemühungen setzen wir genau da an. Wir wollen das unternehmerische Potential möglichst schnell wieder aktivieren. Wer wirtschaftlich in eine Schieflage geraten ist, dem wollen wir schneller einen fresh start ermöglichen."
Das Bundeskabinett beschloss daher am 18. Juli 2012 sogar eine Halbierung der Wohlverhaltensphase von derzeit sechs Jahren auf drei Jahre, falls der Schuldner eine Auszahlungsquote von 25 Prozent an seine Gläubiger schafft. Doch die SCHUFA bleibt stur. Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net fragte bei der SCHUFA an .. Mehr erfahren Sie in der Exclusiv-Meldung beim Finanznachrichtendienst GoMoPa.net
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Datum: 11.02.2013 - 11:10 Uhr
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