Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer

Vorsorgevollmacht ersetzt Betreuer

ID: 813331
(ots) - "Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird" war
das Thema der ARD-Talksendung "Menschen bei Maischberger" am
vergangenen Dienstag. "Seitdem steht unser Telefon nicht still"
berichtet Michael Gutfried, Leiter des Zentralen Vorsorgeregisters
bei der Bundesnotarkammer. Vielen Zuschauern ist durch die Sendung
bewusst geworden, wie wichtig es ist, sich mit betreuungsrechtlichen
Fragen auseinanderzusetzen. Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder
Alter in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst
regeln zu können. Was passiert aber, wenn eigenverantwortliches
Handeln nicht mehr möglich ist? Einer der größten Rechtsirrtümer
scheint zu sein, dass der Ehegatte für seinen Partner handeln kann.

Dem ist jedoch nicht so. Vielmehr ist ab dem 18. Lebensjahr
niemand per Gesetz berechtigt für den anderen zu handeln. Bei
Geschäftsunfähigkeit wird für die betroffene Person dann in der Regel
ein Betreuer bestellt, der in dem vom Gericht bestimmten Umfang für
die betreute Person handeln kann. Der Betreuer ist nicht selten ein
Fremder. Rechtzeitige Vorsorge macht aber eine selbstbestimmte
Lebensführung möglich, auch für die Lebenslagen, in denen man seine
Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Mit einer
Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer
Patientenverfügung kann jeder schon in gesunden Tagen vorausschauend
vorbeugen. Diese Vorsorgedokumente sollten mindestens schriftlich
verfasst sein. Damit auch Grundstücksangelegenheiten mit der
Vorsorgevollmacht erledigt werden können, ist jedoch die notarielle
Form erforderlich. Weitere Vorteile einer notariellen
Vorsorgevollmacht sind deren Beweiskraft, die höhere Akzeptanz im
Rechtsverkehr und die individuelle rechtliche Beratung durch den
Notar, die in den ohnehin anfallenden Notargebühren enthalten ist.
Eine notarielle Vorsorgeurkunde einschließlich Entwurf, einer oder


mehrerer Besprechungen, Beurkundung und Ausfertigungen der amtlichen
Urkunde kostet durchschnittlich zwischen 80 und 200 EUR, je nach
Vermögensverhältnissen des Vollmachtgebers.

Auf die in der Talksendung angesprochenen Missbrauchsgefahren
einer Vollmacht angesprochen, rät Gutfried: "Man sollte nur solche
Personen bevollmächtigen, denen man uneingeschränkt vertraut. Ändert
sich hieran etwas, so kann man die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Besonders missbrauchsanfällige Geschäfte wie die Übertragung von
Immobilien auf den Bevollmächtigten oder das Herschenken von Vermögen
können vom Vollmachtsumfang auch ausgenommen werden." Außerdem
empfiehlt es sich, die Vollmacht nicht sofort auszuhändigen, sondern
bis zum Vorsorgefall bei seinen Unterlagen zurückzubehalten.

Der Sorge, dass diese im Bedarfsfall nicht mehr aufgefunden wird,
kann dadurch begegnet werden, dass man den Bevollmächtigten über den
Aufbewahrungsort informiert. Hat man eine notarielle Vollmacht, so
kann der beurkundende Notar angewiesen werden, weitere Ausfertigungen
zu erteilen. In jedem Fall ist zu empfehlen, die Vorsorgedokumente
beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu
lassen. Die Betreuungsgerichte haben Zugriff auf das Register und
können so im Ernstfall schnell die bevollmächtigten Personen
ausfindig machen. Auch eine nur vorübergehende Bestellung eines
Betreuers kann damit vermieden werden. Die Registrierung kostet
einmalig 13 EUR. Alle notwendigen Informationen zur Registrierung der
Vorsorgedokumente können unter www.vorsorgeregister.de nachgelesen
werden.



Pressekontakt:
Notarassessor Dr. Andreas Brandt
Tel.: 030-3838660
E-Mail: a.brandt@bnotk.de

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Datum: 12.02.2013 - 09:56 Uhr
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